RS OGH 2005/10/20 10R59/05m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2005
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Norm

RAO §19
KO §46 Abs1 Z2
AußStrG.alt, §73

Rechtssatz

Es besteht kein Pfandrecht des Sachwalters (Rechtsanwalt) nach § 19 RAO an den von ihm im Rahmen der ihm übertragenen Vermögensverwaltung verwalteten Geldern. In diesem Zusammenhang erfolgte Zahlungseingänge sind nicht als Zahlungen an den Sachwalter, sondern als Zahlungen an die betroffene Person zu beurteilen.

Die Belohnung des Sachwalters stellt allgemein keine Masseforderung in der Verlassenschaft der Verstorbenen dar. Lediglich dann, wenn seine Tätigkeit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse diente, kann diese vor dem Ableben der Betroffenen erbrachte Tätigkeit als Masseforderung qualifiziert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2005:RSP0000046

Dokumentnummer

JJR_20051020_LG00199_01000R00059_05M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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