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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) Liezen zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 28.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 28.06.2019 eine Besitzstörungsklage ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die belangte Behörde sprach mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. Jv 50577-33a/19, aus, dass dem Antrag des Beschwerdeführers, die geschuldeten Gerichtsgebühren gemäß § 9 Abs. 2 GEG mit dem Gesamtbetrag von 2018,50 EUR nachzulassen, nicht stattgegeben werde. Dieser Bescheid war dem Beschwerdeführer am 06.02.2019 mittels Hinterlegung zugestellt worden. Die belangte Behörde sprach mit Bescheid vom 29.01.2019, Zl. Jv 50577-33... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag/Mandatsbescheid vom 09.10.2017, Zl 4 Cg 83/14b - 99 - VNR 3, schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: LG) für den Präsidenten des LG der beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), in einem Zivilverfahren (Amtshaftung) eine Pauschalgebühr gemäß TP 2 in Höhe von € 1.088,-- zuzüglich einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftsache) GZ XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 1.454,-- (die Hälfte von angefallenen Sachverständigengebühren) rechtskräftig mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 19.08.2016 vorgeschrieben (ON 3). Der bP wurde in diesem Verfahren Verfahrenshilfe gewährt. 1. Im Grundverfahren (ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 15.04.2019 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, die im Grundverfahren zu 6 Ps 31/17z des Bezirksgerichts XXXX zur Rückzahlung vorgeschriebenen Gerichtskosten im Betrage von EUR 9.440,90 gemäß § 9 Abs. 2 GEG teilweise nachzulassen, nicht stattgegeben. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Präsidenten des Oberla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 27.12.2018 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer den Antrag auf Nachlass der ihm - im zur Zl. XXXX vor dem Bezirksgericht XXXX geführten Pflegschaftsverfahren betreffend seine beiden mj. Kinder - vorgeschriebenen Gerichtsgebühren idHv insgesamt EUR 141,--. 1. Mit Schreiben vom 27.12.2018 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer den Antrag auf Nachlass der ihm - im zur Zl. römisch 40 vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 14.01.2015, XXXX wurde den betreibenden Parteien wider den nunmehrigen Beschwerdeführer die Exekution bewilligt und diesem aufgetragen, binnen 14 Tagen bezüglich der Verwaltung einer Liegenschaft in XXXX Rechnung zu legen. Zugleich wurden die Kosten des Exekutionsantrages mit EUR 536,89 bestimmt. 1.1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 vom 14.01.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: In einer Pflegschaftssache bestimmte das Bezirksgericht Urfahr die Gebühren für eine Sachverständige mit insgesamt EUR 4.669,-- und sprach aus, dass die Beschwerdführerin die Kosten dem Bund zur Gänze zu ersetzen habe. Das Verfahren wurde in der Folge an das Bezirksgericht Wels abgetreten. Mit Lastschriftanzeige vom 01.08.2018 forderte eine Kostenbeamtin im Namen der Präsidentin des Landesgerichts Wels die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. Das Urteil wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. In einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht XXXX wurde gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer sowie den Zweitbeklagten am 26.08.2008 eine Klage über EUR 10.000,00 eingebracht, welche mit Schriftsatz vom 27.09.2010 auf EUR 43.100,00 ausgedehnt wurde. Vor Klagseinbringung war der klagenden Partei mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 22.01.2008 die Verfahrenshilfe in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des OLG WIEN vom 24.05.2017, XXXX 15w wurde der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) als beklagte Partei mit nicht rechtskräftigem Beschluss des LG XXXX vom 12.02.2018, GZ XXXX /13d die Zahlung von zunächst aus Gründen der Verfahrenshilfe für die Klägerin nicht eingehobener Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 1.761,00 vorgeschrieben, n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.01.2019 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer, geboren am XXXX .1971, Beruf: XXXX , den Antrag auf Nachlass der ihm - in dem vor dem Bezirksgericht XXXX geführten Pflegschaftsverfahren betreffend seine beiden mj. Kinder - vorgeschriebenen Gerichtsgebühren idHv insgesamt EUR 768,--. Beschwerdeführer, geboren am römisch 40 .1971, Beruf: römisch 40 , den Antrag auf Nachlass der ihm - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) GZ 003 Pu XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 507,-- (Unterhaltsvorschüsse für zwei Kinder, geboren 2011 und 2014) vorgeschrieben (ON 2). 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) GZ 003 Pu römisch 40 wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.04.2018, Zl. XXXX 1, wurden dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren in Höhe von EUR 244,90 vorgeschrieben (wegen: einstweilige Vfg. außerhalb - Familienrechtssache). 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.04.2018, Zl. römisch 40 1, wurden dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren in Höhe von EUR 244,90 vorgeschrieben (wegen: einstweilige Vfg. außerhalb - Familienr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit am 14.10.2013 beim Bezirksgericht XXXX eingelangtem Schriftsatz brachte der Beschwerdeführer eine Oppositionsklage gemäß § 35 Abs. 2 Exekutionsordnung und eine Klage auf Aufhebung des Exekutionstitels ein. Gleichzeitig stellte er einen Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe. 1. Mit am 14.10.2013 beim Bezirksgericht römisch 40 eingelangtem Schriftsatz brachte der Beschwerdeführer eine Oppositionsklag... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. XXXX, wurde der beschwerdeführenden Partei (bP) Verfahrenshilfe hinsichtlich EUR 500,00 übersteigender Beträge bewilligt. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. römisch 40 , wurde der beschwerdeführenden Partei (bP) Verfahrenshilfe hinsichtlich EUR 500,00 übersteigender Beträge bewilligt. 2. Mit Zahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) GZ XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 842,50 (Sachverständigen- und Entscheidungsgebühren) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) GZ römisch 40 wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 84... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben genannten Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes FÜR ZIVILRECHTSSACHEN WIEN vom 01.02.2018, Zl 100 Jv 6035/17t-33a (003 Rev 17284/17m), wurde (nachdem ein zuvor erlassener Mandatsbescheid aufgrund einer von der nunmehrigen beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) erhobenen Vorstellung von Gesetzes wegen außer Kraft getreten war) ein neuer Zahlungsauftrag erlassen. Mit diesem wurde der bP betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 15.01.2018, Zl. XXXX, wurden dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren gemäß TP 13 lit. b Z 1 GGG in Höhe von EUR 514,00 sowie die Einhebungsgebühr von EUR 8,00, gesamt sohin EUR 522,00, vorgeschrieben. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 15.01.2018, Zl. römisch 40 , wurden dem Beschwerdeführer (BF) Gebühren gemäß TP 13 Litera b, Ziffer eins, GGG in Höhe von EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. XXXX, wurde der Beschwerdeführerin (BF) Verfahrenshilfe hinsichtlich der EUR 500,00 übersteigenden Beträge bewilligt. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts (BG) St. Pölten vom 17.11.2016, Zl. römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin (BF) Verfahrenshilfe hinsichtlich der EUR 500,00 übersteigenden Beträge bewilligt. 2. Mit Lastschrifta... mehr lesen...