Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX (folgend: LG) vom 07.04.2014, Zahl: XXXX, wurde der vom Beschwerdeführer (folgend: BF) am 28.02.2014 gemäß § 195 Abs. 1 der Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975 idgF (StPO), eingebrachte Fortführungsantrag abgewiesen und dem BF gemäß § 196 Abs. 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrages iHv € 90,00 aufgetragen. Unter einem wurde ausgesprochen, dass gegen d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 23.12.2014, ihm die Gerichtsgebühren hinsichtlich des Zahlungsauftrags Ziv 307683/14-x nachzulassen. Begründend führte er aus, er habe eine Sanierung beantragen müssen und müsse noch die zweite Quote aufbringen. Zur Zeit sei er arbeitslos gemeldet; auf Grund seines Alters und seines Gesundheitszustandes sei es aber schwer, Arbeit zu finden. Er habe kein Vermögen; die Schulden aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Erstbeschwerdeführerin erwarb von verschiedenen Verkäufern (mit Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbundene) Mindestanteile an der Liegenschaft EZ XXXX, KG XXXX, wobei mit jedem der Verkäufer (darunter Frau XXXX) ein gesonderter Kaufvertrag geschlossen wurde. Zum Zwecke der Finanzierung dieser Ankäufe wurde der Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführer... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.02.2016 Norm: GEG §9 Abs2GGG Art.1 §32 TP9 GEG § 9 heute GEG § 9 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 GEG § 9 gültig von 01.05.2022 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.02.2016 Norm: GEG §9 Abs2 GEG § 9 heute GEG § 9 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2026 GEG § 9 gültig von 01.05.2022 bis 30.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren des Beschwerdefalles brachte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) am 11.09.2014 eine Schadenersatzklage (Streitwert EUR 50.000,-) gegen den Gutachter Dr. Anton F. ein. Dieser hätte ein falsches Gutachten erstattet, aufgrund dessen ihr ihre zwei minderjährigen Kinder abgenommen worden seien, obwohl sie - lt. anderer Gutachten - völlig gesund sei. Parallel dazu brachte sie einen Antrag auf Verfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Erstbeschwerdeführerin erwarb von verschiedenen Verkäufern (mit Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbundene) Mindestanteile an der Liegenschaft XXXX, wobei mit jedem der Verkäufer (darunter XXXX, von dem zwei solche Mindestanteile erworben wurden) ein gesonderter Kaufvertrag geschlossen wurde. Zum Zwecke der Finanzierung dieser Ankäufe wurde der Erstbeschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Erstbeschwerdeführerin erwarb von verschiedenen Verkäufern (mit Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbundene) Mindestanteile an der Liegenschaft EZXXXX, KG XXXX, wobei mit jedem der Verkäufer (darunter Frau XXXX) ein gesonderter Kaufvertrag geschlossen wurde. Zum Zwecke der Finanzierung dieser Ankäufe wurde der Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren kaufte die erste Beschwerdeführerin, die XXXX GmbH (BF 1) verschiedene Wohnungseigentumsobjekte (Miteigentumsanteile) der Liegenschaft EZ 20, XXXX von fünf verschiedenen Verkäufern. Für jeden Verkäufer wurde ein eigener Kaufvertrag geschlossen. Der Kauf wurde von der zweiten Beschwerdeführerin der XXXX AG (BF 2) finanziert. 1. Im Grundverfahren kaufte die erste Beschwerdeführerin, die römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 01.04.2015 wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), der sich noch bis voraussichtlich 03.10.2017 in Strafhaft (§ 205 Abs. 1 StGB) befindet und seine Mutter XXXX mit der Vertretung bevollmächtigt hat, in der Pflegschaftssache XXXX, gem. § 24 UVG iVm TP 7 lit a GGG Gerichtsgebühren in Höhe von € 200,- 1. Mit Lastschriftanzeige vom 01.04.2015 wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) vom 05.12.2014, Zl. Jv 55433-33a/14, wurde spruchgemäß "dem Antrag der zahlungspflichtigen Partei [...], als Erbe nach [...], die im Grundverfahren [...] des Bezirksgerichtes XXXX geschuldeten Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) im Betrage von EUR 2.391,00 gemäß § 9 Abs 2 Geri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Zahlungsaufforderung des Landesgerichtes Krems an der Donau (folgend: LG) vom 05.06.2013, Zahl: XXXX, wurde der Beschwerdeführer (folgend: BF) im Zusammenhang mit der Strafsache gegen XXXX wegen der §§ 12 2. Fall, 288 Abs. 1, 289, 297 Abs. 1 und 302 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974 (StGB) idgF, als Antragsteller ersucht, den aufgelaufenen, offenen Pauschalkostenbeitrag iHv € 1. Mit Zahlung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurden in einem vor dem Bezirksgericht XXXX (folgend: BG) zur Zahl XXXX geführten Verfahren (wegen € 975,- [sonstige Forderungsexekution]) Gerichtsgebühren in Höhe von € 60,- vorgeschrieben. 1. Dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurden in einem vor dem Bezirksgericht römisch 40 (folgend: BG) zur Zahl römisch 40 geführten Verfahren (wegen € 975,- [sonstige Forderungsexe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer (folgend: BF) wurden in einem vor dem Bezirksgericht Bregenz (folgend: BG) geführten Verfahren betreffend Unterhaltsvorschussgesetz mit Beschluss vom 16.01.2015, Zahl: XXXX , Gerichtsgebühren in Höhe von € 1.247,- vorgeschrieben. 1. Dem Beschwerdeführer (folgend: BF) wurden in einem vor dem Bezirksgericht Bregenz (folgend: BG) geführten Verfahren betreffend Unterhaltsvorschussgesetz mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren geht es um eine Erbschaft einer betagten zuletzt unter Sachwalterschaft stehenden und in einem Pflegeheim der Fonds Soziales Wien untergebrachten Dame (Christine J.) die am 05.05.2011 verstorben ist. Sie hatte den Beschwerdeführer (BF) und Herrn Ing. XXXX (Y.) mittels Legat als Erben eingesetzt. 1. Im Grundverfahren geht es um eine Erbschaft einer betagten zuletzt unter Sachwalterschaft stehenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 28.07.2014 beantragte der - in diesem Zeitpunkt in Haft befindliche - Beschwerdeführer sinngemäß den Nachlass der ihm (in einer Pflegschaftssache vor dem Bezirksgericht XXXX) rechtskräftig vorgeschriebenen Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) in einer Gesamthöhe von EUR 124,-- gemäß § 9 Abs. 2 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG). 1. Mit Schriftsatz vom 28... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 31.12.2013 an das Bezirksgericht XXXX beantragte der Beschwerdeführer sinngemäß den Nachlass der ihm (in einem Pflegschaftsverfahren vor dem genannten Bezirksgericht) vorgeschriebenen Gerichtsgebühren (Pauschalgebühren für die Einbringung von Besuchsrechtsanträgen gemäß TP 12 lit. g Gerichtsgebührengesetz [GGG]) in einer Gesamthöhe von EUR 244,--. 1. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 01.04.2014 beantragte der in der Schweiz wohnhafte Beschwerdeführer sinngemäß den Nachlass der ihm (in einem Unterhaltsverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX) vorgeschriebenen Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) in einer Gesamthöhe von EUR 1.144,--. 1. Mit Schriftsatz vom 01.04.2014 beantragte der in der Schweiz wohnhafte Beschwerdeführer sinngemäß den Nachl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schriftsatz vom 14.02.2014 beantragte der Beschwerdeführer beim Oberlandesgericht Wien den Nachlass bzw. die Ratenzahlung der ihm (aufgrund einer gegen ihn betriebenen Forderungsexekution gemäß § 294a EO) vorgeschriebenen Gerichtsgebühren (Pauschalgebühr und Einhebungsgebühr) in einer Gesamthöhe von € 186,--. 1. Mit Schriftsatz vom 14.02.2014 beantragte der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren des Beschwerdefalles ging es um die Verlassenschaftssache der am 05.09.2011 verstorbenen Mutter des Beschwerdeführers. Diese war in einem Niederösterreichischen Landespensionistenpflegeheim untergebracht und stand unter Sachwalterschaft. Dem Sachwalter oblag die Vermögensverwaltung. Nach der Vermögensübersicht verfügte diese zum Zeitpunkt ihres Todes über Akiva von € 108.907,70 (darunter 2 Liegens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Insolvenzverfahren 20 S 60/12g gegen den Beschwerdeführer (BF) viel eine Treuhandvergütung gem. § 203 Abs. 4 und § 84 Abs. 1 Insolvenzordnung (IO) in Höhe von € 121,03 an. Diese wurden aufgrund eines Beschluss des Bezirksgerichtes JOSEFSTADT (BG) vom 01.09.2014 vorerst aus Amtsgeldern beglichen. Dem BF als Schuldner wurde aufgetragen den Betrag auf das Gerichtskonto zu überweisen, "soweit und sobald er ohne Beei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 16.04.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes JOSEFSTADT (BG) der BF (einer Mutter von zwei Töchtern im nunmehrigen Alter von 10 und 17 Jahren) die Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12g GGG im Zusammenhang mit der Pflegschaftssache 2 Ps 138/09 (Antrag der Mutter auf alleiniges Obsorgerecht sowie Besuchsrechteinschränkung des Kindsvaters im Jahr 2010) in Höhe von insgesamt € ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Zahlungsauftrag vom 18.09.2014 wurden dem Beschwerdeführer in der Pflegschaftssache 40 Pu 34/11b - VNR 4, gem. § 24 UVG Gerichtsgebühren in Höhe von € 281,- zuzüglich € 8,- 1. Mit rechtskräftigem Zahlungsauftrag vom 18.09.2014 wurden dem Beschwerdeführer in der Pflegschaftssache 40 Pu 34/11b - VNR 4, gem. Paragraph 24, UVG Gerichtsgebühren in Höhe von € 281,- zuzüglich € 8,- Einhebungsgebühr g... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2014 hat die Revisorin des Landesgerichtes XXXX die nicht erfolgte Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12 GGG in Höhe von insgesamt € 198,-, die aufgrund einer einvernehmlichen Scheidung der Beschwerdeführerin (BF) von Herrn 1. Mit Schreiben vom 26.05.2014 hat die Revisorin des Landesgerichtes römisch 40 die nicht erfolgte Zahlung von Gerichtsgebühren gem. TP 12 GGG in Höhe von insgesamt €... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der Pflegschaftssache GZ 830 1 Pu 49/12d - VNR 3 des Bezirksgerichts XXXX (K. bzw. BG) betr. der beiden minderjährigen Töchter des Beschwerdeführers (BF) sind Pauschalgebühren nach § 24 UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) in Höhe von jeweils € 370,- (in Summe € 740,-) zuzüglich Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG (Gerichtsgebühreneinbringungsgesetz), in Summe € 748,- angefallen. 1. In der Pflegschaftssache GZ 830 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 14.01.2015 schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes XXXX (LG) dem besachwalterten BF die Zahlung von Entscheidungsgebühr gem. TP 7 lit c Z 2 GGG in Höhe von insgesamt € 1. Mit Lastschriftanzeige vom 14.01.2015 schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichtes römisch 40 (LG) dem besachwalterten BF die Zahlung von Entscheidungsgebühr gem. TP 7 Litera c, Ziffer 2, GGG in Höhe von insgesam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurden mit Zahlungsaufforderung des Kostenbeamten des Bezirksgerichtes Liesing vom 08.10.2013 - aus einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren resultierende - Gerichtsgebühren (Gerichtskosten) im Betrag von € 532,00 zur Zahlung vorgeschrieben. 2.1. Mit undatiertem - offenbar bis 18.10.2013 beim Bezirksgericht Liesing eingebrachtem -Schrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht XXXX zur Zl. XXXX geführten Verfahren (betreffend einer Pflegschaftssache) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 700,-- vorgeschrieben. 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht römisch 40 zur Zl. römisch 40 geführten Verfahren (betreffend einer Pflegschaftssache) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 700,-- vorgeschrieben. 2. Mit Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht XXXX geführten Verfahren (betreffend einer Pflegschaftssache) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 116,-- vorgeschrieben. 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht römisch 40 geführten Verfahren (betreffend einer Pflegschaftssache) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 116,-- vorgeschrieben. 2. Mit Schriftsatz vom 17.07.2014 beantrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht XXXX geführten Verfahren (betreffend Unterhaltsvorschussgesetz) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 788,-- vorgeschrieben. 1. Dem Beschwerdeführer wurden in einem vor dem Bezirksgericht römisch 40 geführten Verfahren (betreffend Unterhaltsvorschussgesetz) Gerichtsgebühren in Höhe von EUR 788,-- vorgeschrieben. 2. Mit Schriftsatz vom 27.10.2014 ersu... mehr lesen...