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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einem Antrag auf einvernehmlichen Scheidung) GZ XXXX wurden den nunmehrigen beschwerdeführenden Parteien, einem Ehepaar (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 301,00 (Pauschalgebühr TP 12 lit a Z 2 GGG plus Einhebungsgebühr § 6a Abs 1 GEG) zur ungeteilten Hand (das bedeutet in Summe von den Parteien zu zahlen) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Gregor KOHLBACHER am 08.05.2019 eine Besi... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 08.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am XXXX eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX R als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am römisch 40 eine Besitzstörungsklage im elektroni... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektron... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 09.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 19.02.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 19.02.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 07.07.2020 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) zu GZ römisch 40 des Bezirksgerichts römisch 40 im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der in der Tschechischen Republik lebende Beschwerdeführer wurde in der Pflegschaftssache seiner minderjährigen Tochter zur Geschäftszahl 4 Pu 183/17a des Bezirksgerichtes XXXX (in der Folge: Grundverfahren) mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) der Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 30.01.2018 aufgefordert, die Pauschalgebühr gemäß... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der in der Tschechischen Republik lebende Beschwerdeführer wurde in der Pflegschaftssache seiner minderjährigen Tochter zur Geschäftszahl 4 Pu 183/17a des Bezirksgerichtes XXXX (in der Folge: Grundverfahren) mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) der Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 30.01.2018 aufgefordert, die Pauschalgebühr gemäß... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. In dem beim Bezirksgericht LIEZEN (BG) geführten Grundverfahren zu XXXX sind dem Beschwerdeführer (BF) Gerichtsgebühren und –kosten iHv insgesamt € 259,30 entstanden, welche ihm mit Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes Leoben (LG) vom 22.05.2018, Zl. 1 Jv 236/18d-33-4, zur Zahlung vorgeschrieben wurden. 1. In dem beim Bezirksgericht LIEZEN (BG) geführten Grundverfahren zu römisch 40 sind dem... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. In den beim Bezirksgericht LIEZEN (BG) geführten Grundverfahren zu XXXX , XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX sind dem Beschwerdeführer (BF) Gerichtsgebühren iHv insgesamt € 513,70 entstanden. 1. In den beim Bezirksgericht LIEZEN (BG) geführten Grundverfahren zu römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 sind dem Beschwerdeführer (BF) Gerichtsgebühren i... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem vor dem Bezirksgericht XXXX (BG) geführten Grundverfahren zu XXXX wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom 15.07.2020 folgendes Vermögen der durch einen gerichtlichen Erwachsenenvertreter vertretenen Beschwerdeführerin (BF) festgestellt (ON 8): 1. In dem vor dem Bezirksgericht römisch 40 (BG) geführten Grundverfahren zu römisch 40 wurde mit rechtskräftigem Beschluss vom... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem Verfahren zu 2 C 56/2011 vor dem Bezirksgericht Baden (in der Folge: BG) sind der Beschwerdeführerin Gerichtsgebühren iHv € 1.322,00 entstanden. 1. In einem Verfahren zu 2 C 56 aus 2011, vor dem Bezirksgericht Baden (in der Folge: BG) sind der Beschwerdeführerin Gerichtsgebühren iHv € 1.322,00 entstanden. Mit Lastschriftanzeige vom 03.10.2016 forderte die Kostenbeamt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 31.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 31.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 05.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 16.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 19.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 11.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 11.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. XXXX am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt Mag. römisch 40 am 19.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 16.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 16.08.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 17.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX m des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 m des Bezirksg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...