Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1
(hier nur Haftung nach § 9 BAO genannt) Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) tref... mehr lesen...
Mit Beschluss des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 15. März 2002, 51 S 15/02 t - 5, wurden über das Vermögen des WK das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Die belangte Behörde zog mit der an WK zu Handen Dr. HH gerichteten angefochtenen Erledigung den WK im Instanzenzug zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO für verschiedene in der Erledigung angeführte Abgaben heran. Durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Steuerpfli... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224;BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §6 Abs1;KO §78 Abs2;KO §80 Abs1;KO §83 Abs1;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners iSd § 80 BAO (Hinweis E 30. Oktober 20... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde zog mit der an den Gemeinschuldner zu Handen Dr. HH gerichteten angefochtenen Erledigung vom 22. Mai 2003 den Gemeinschuldner im Instanzenzug zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO für verschiedene in der Erledigung angeführte Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9;BUAG §25a Abs7;
Rechtssatz: Bei einer GmbH & Co KG trifft die der geschäftsführenden GmbH gemäß § 25a Abs. 7 BUAG auferlegte Pflicht zur Abfuhr der Zuschläge für Arbeitnehmer der KG auch den Geschäftsführer der GmbH in seiner Eigenschaft als zu deren V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Inanspruchnahme als Haftender nach den §§ 9 und 80 BAO ist eine Abgabenforderung, deren Zahlungstermin in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt, gegen den Vertretenen, die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224;BAO §243;BAO §248;BAO §4;BAO §80;BAO §9;VwRallg;
Rechtssatz: Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen eines Abgabenschuldverhältnisses, also das Bestehen einer Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemach... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Im Ergebnis einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer in seinem Bericht vom 9. Februar 2001 bzw. den Beilagen dazu fest, dass im Prüfungszeitraum an den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin Bezüge ausbezahlt worden seien. Ab dem Jahr 1998 seien von diesen Bezügen Dienstgeberbeiträge und Zuschläge entrichtet worden. Für die Jahre 1996 und 1997 seien diese Beiträge "noch offen". Der Geschäftsführer sei im Prüfung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0035 E 22. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) treffen nicht nur die Gesellsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Einem Geschäftsführer einer GmbH obliegt es als Vertreter nach § 80 BAO, die Abgabenerklärungen, Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Feststellung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Zu den die Vertreter nach § 80 BAO treffenden Pflichten zählen im Abgabenverfahren insbesondere die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht sowie die Zahlungspflicht (Hinwies Stoll, BAO-Kommentar, 790). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2001160291.X02 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;
Rechtssatz: Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vert... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;
Rechtssatz: Beweisthema bei der Heranziehung eines Geschäftsführers zur Haftung nach § 7 iVm § 54 Wr LAO (worauf sich folglich der Entlastungsbeweis des Geschäftsführers zu beziehen hat) ist, ob und inwieweit der Gesellschaft, die er vertreten hat, Mittel zur Verfügung gestanden sind... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß §§ 9 und 80 BAO als Haftungspflichtiger für aushaftende Abgabenschulden (Umsatzsteuer 1992 und Juli 1994) der Ö GmbH herangezogen. In der Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer laut Eintragung im Firmenbuch ab 14. Dezember 1992 Alleingeschäftsführer der Ö GmbH (Primärschuldnerin) gewesen sei. Die Primärschuldnerin habe mit Schreiben vom 19. März 1993 dem Finanzamt mitgeteilt... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 7 Tir LAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren ode... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag strittig. Die Vorschreibung betraf die in den Jahren 1995 bis 1999 an die wesentlich (zu je 50 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlten Geschäftsführervergütungen. Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass jedem der beiden Geschäftsführer für 1995 und 1996 jeweils 980.000 S, für 1997... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Die persönlichen Haftungen (etwa nach §§ 9 und 80 BAO, § 9 VStG ua) treffen nicht nur die Gesellschafter-Geschäftsführer, sondern auch nicht an der Gesellschaft beteilig... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 20. November 2000 beantragte die Beschwerdeführerin, den Dienstgeberbeitrag für die Jahre 1995 und 1996 so rasch wie möglich festzusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof habe erfreulicherweise die heftig umstrittene Frage der Dienstgeber- bzw. Kommunalsteuerpflicht von wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern dem Verfassungsgerichtshof zur Beurteilung vorgelegt. Im Hinblick auf die Anlassfallwirkung werde dieser Antrag gestellt. Mit zwei Bescheiden vom 24... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0117 E 25. September 2001 RS 6 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung und entspricht weitgehend schadenersatzrechtlichen Grundsätzen.... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs2;BAO §224 Abs1;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §146 Abs2;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §7;
Rechtssatz: Die für die Geltendmachung von Haftungen besondere
Norm: des § 171 Wr LAO sieht vor, dass im Haftungsbescheid der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorsc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug aus den ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer bezahlten Vergütungen von 340.000 S (für 1994) und von 720.000 S (für 1995) Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin hatte im Verwaltungsverfahren in Beantwortung eines Vorhaltes zur Beschäftigung ihres Gesellschafter-Geschäftsführers u.a. Folgendes vo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die gesetzlichen Haftungsrisken im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Geschäftsführerpflichten (vor allem der §§ 9 und 80 BAO) begründen kein bedeutsames Unternehmerwagnis, da sie auch je... mehr lesen...
Michael A. und Georg A. sind zu je 50% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligt und deren Geschäftsführer. Anlässlich einer für den Zeitraum von Jänner 1992 bis Dezember 1995 durchgeführten Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Beschwerdeführerin von den Bezügen der beiden Geschäftsführer lediglich bis November 1995 Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag entrichtet hatte. Ab Dezember 1995 seien die genannten Abgaben nicht mehr abgeführt worde... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und von Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag sowie die Festsetzung eines damit zusammenhängenden Säumniszuschlages strittig. Die Vorschreibung betraf die an den wesentlich (zu 100 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bezahlten Geschäftsführervergütungen. In den Berufungsschriften vom 30. August 1996 (betreffend die Abgabenvorschreibungen für die Jahre 1994 und 1995) und vom... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0213 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0106 E 23. Jänner 2002 RS 2 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9;BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0290 E 24. April 1990 RS 5(hier Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Zuschläge nach § 25a Abs 7 BUAG) Stammrechtssatz Der Geschäftsführer einer GesmbH haftet auch dann für rückständige Soz... mehr lesen...
NH und DH sind zu je 50% an der beschwerdeführenden GmbH beteiligt und als deren Geschäftsführer tätig. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte das Finanzamt fest, die Gesellschafter-Geschäftsführer arbeiteten voll im Tagesgeschäft der Beschwerdeführerin mit und hätten für ihre Tätigkeit eine Entlohnung in Form von 14 Bezügen pro Jahr bezogen. Die ihnen erwachsenen Aufwendungen, wie etwa die Reisekosten oder die Sozialversicherungsbeiträge, seien von der Beschwerdeführerin ersetz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §80;BAO §9;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47;FamLAG 1967 §41 Abs2;FamLAG 1967 §41 Abs3;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung und entspricht weitgehend schadenersatzrechtlichen Grundsätzen. Die Rechtsordnung sieht ganz allgemein das Einstehenmüssen fü... mehr lesen...