Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9; VwGG §41; BAO § 9 heute BAO § 9 gültig ab 01.01.1962 VwGG § 41 heute VwGG § 41 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs7; AVG §68;BAO; VwGG §34 Abs1;VwRallg; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 g... mehr lesen...
Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß § 68 AVG ersatzlos als nichtig aufzuheben". Die Revisionswerberin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) beantragte mit Schreiben vom 17. Juni 2013 an die Bundesministerin für Finanzen, die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1994 und 1995 "gemäß Paragraph 68, AVG ersatzlo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Am 29. Oktober 2012 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch seinen Bevollmächtigten, im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eine Mahnklage gegen zwei beklagte Parteien über den Betrag von EUR 4.440,-- s.A. beim Bezirksgericht K ein, wofür die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG EUR 313,50 betrug. Die Buchhaltungsagentur des Bundes verständigte das Bezirksgericht K mit Schreiben vom 16. November 2012 davon, dass die Gerichtsgebühr nicht habe eingezogen werden können. Aus den angeschl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH, nämlich Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 in der Höhe von insgesamt EUR 196.070,- Mit dem angefochtenen Bescheid zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung nach Paragraphen 9 und 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH, nämlich Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008 in der Hö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a; BAO §80; BAO §9; BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2019 ... mehr lesen...
Mit sechs Bescheiden vom 22. Oktober 2009 zog das revisionswerbende Finanzamt die E GmbH in Wien für den Zeitraum 2004 bis 2006 zur Haftung für Lohnsteuer heran und schrieb ihr für denselben Zeitraum Dienstgeberbeiträge und Zuschläge dazu samt Säumniszuschlägen vor. Die E GmbH erhob dagegen Berufung und beantragte nach einer Berufungsvorentscheidung des Finanzamts vom 12. April 2012 mit Schriftsatz vom 23. August 2012 die Vorlage der Berufung. Im März 2014 lud das Bundesfinanzgericht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236; BAO §80; BAO §9; B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; B-VG Art133 idF 2012/I/051; VwGG §34 Abs1; ZPO §500; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde gegen den wider den Revisionswerber erlassenen Haftungsbescheid des Finanzamtes J vom 10. Oktober 2011, mit dem dieser als Geschäftsführer der R GmbH zur Haftung für Umsatzssteuer für die Jahre 2003 bis 2006 sowie für den Monat Juli 2011 herangezogen wurde, ab. Das Bundesfinanzgericht sprach weiter aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG unzulässig sei. Das Erkenntnis ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes 2/20/21/22 vom 7. August 2012 über die Versagung eines Nachsichtsansuchens sowie eines Antrages auf Entlassung aus dem Gesamtschuldverhältnis (zwischen dem Revisionswerber als nach §§ 9, 80 BAO haftenden Geschäftsführer und der Gesellschaft) als unbegründet ab. Weiters sprach das Bundesfinanzgericht darin aus, dass Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG §9 Abs2; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69;BAO; GEG §6; GEG §7;GGG 1984 §26 Abs1a; AVG § 69 heute AVG § 69 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6; GEG §7; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geänd... mehr lesen...
Index: E1P19/05 Menschenrechte27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47;AVG;BAO; GEG §6; GEG §7;MRK Art6; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 G... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Mai 2011 hatte der Beschwerdeführer von H die Hälfte-Anteile an den Liegenschaften EZ 83 und EZ 111 KG 57 212 G erworben. Aufgrund seines Grundbuchsgesuches vom 2. September 2011 trug das Bezirksgericht Zell am See sein Eigentum an den obbezeichneten Liegenschaften ein. Dem Grundbuchsgesuch war eine Erklärung über die Berechnung der Grunderwerbsteuer gemäß § 12 GrEStG angeschlossen, die eine Bemessungsgrundlage nach § 26 GGG in der Höhe von EUR 500.000,-- aufw... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; GEG §6;GEG; GEG § 6 heute GEG § 6 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 GEG § 6 gültig von 01.01.2017 bis 30.04.2022 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO; FinStrG §77; GEG §6; GEG §7; VStG §51a; FinStrG Art. 1 § 77 heute FinStrG Art. 1 § 77 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2025 FinStrG Art. 1 § 77 g... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. November 2009 brachte der Beschwerdeführer beim Landesgericht Salzburg eine Wiederaufnahmsklage betreffend das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. Jänner 2009, 3Cg…/02, ein. Am Deckblatt des Schriftsatzes scheint der Vermerk "Verfahrenshilfe gebührenbefreit!!" auf und wird nach der klagenden Partei angeführt "vertreten durch: Dr. (M.) Rechtsanwältin (Anschrift) (als bestellte Verfahrenshelferin)". Der Schriftsatz wird mit den Ausführungen eingeleitet, in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer, ehemaliger Geschäftsführer der M Mietwagen Ges.m.b.H., für ausstehende Abgaben der Gesellschaft in der Höhe von insgesamt EUR 1.154.428,14 zur Haftung heran. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die Behörde sei sich - so der Antrag - nicht nur hinsichtlich der Höhe der Forderung, sondern auch hinsic... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde die Beschwerdeführerin für Abgabenschuldigkeiten heran. Mit der vorliegenden Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser gemäß § 30 Abs. 2 VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, und der wie folgt begründet ist: Mit der vorliegenden Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, und der wie folgt begründet ist: "In der gegenständlic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §28 Abs1 Z5; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt geänder... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Privatstiftung wurde mit Stiftungsurkunde vom 30. November 2000 errichtet. Stifter und Begünstigte sind die Brüder WS und KS. Die Bareinlage des WS betrug 950.000 S (69.039,19 EUR), jene des KS 50.000 S (3.633,64 EUR). Darüber hinaus wendete KS mit Stiftungszusatzurkunde vom selben Tag 40 % der Anteile an der S GmbH (Einlagewert: 944.211,75 EUR) der Beschwerdeführerin zu. Zweck der Beschwerdeführerin ist laut § 2 der Stiftungsurkunde "die Erhaltung und ertragre... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...