Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der S. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 28. September 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 16. Mai 2001 hielt der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer vor, die Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für August 2000 in der Höhe von S 33.613,-- (einschließlich der Nebengebühren) sei "bis dato nicht entrichtet, wodurch die gesetzliche Voraussetzung für Ihre Haft- und Zahlungspflicht gegeb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80; BAO §9;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geänd... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch ziffernmäßige Angaben über seine gesamten Wirtschaftsverhältnisse zu konkretisieren (vgl. den in der Sammlung der E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9;
Rechtssatz: Die Verwirklichung des Haftungstatbestandes nach § 9 BAO ist nicht davon abhängig, ob dem Vertreter der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorzuwerfen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2007150282.X02 Im RIS seit 21.10.2008 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9;
Rechtssatz: Die nach § 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung hat von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen (vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2008, 2005/13/0094). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2004130142.X04 Im RIS seit 16.05.20... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 5. Oktober 1993 Geschäftsführer der K. GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 11. Dezember 2002 das Ausgleichsverfahren eröffnet wurde. Mit Bescheid vom 13. Juni 2003 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß den §§ 7 und 54 WAO für Abgabenschulden der K. GmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von insgesamt EUR 2.581,72 für den Zeitraum "1/97-4/98, 4/02 u. 10/02", zur Haftung he... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe. Damit wird die Sache de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 23. November 1995 Geschäftsführer der C. GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 7. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 16. Mai 2002 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der C. GesmbH, nämlich für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe "Rest 1996-9/01" in Höhe von 1.314,38 EUR und für "Nebengeb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Juni 1993 Geschäftsführer der SMK GesmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 8. November 2001 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war. Mit Bescheid vom 7. Juni 2004 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer nach §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO für Abgabenschulden der SMK GesmbH, nämlich für Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer in der Höhe von 3.796,44 EUR "für den Zeitraum 2001", zur Haf... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9;GmbHG §16a;
Rechtssatz: Die Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis erfolgt durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung des Geschäftsführers gegenüber der GmbH (der Generalversammlung oder den Gesellschaftern - § 16a GmbHG). Eine solche Niederlegung wirkt unabhängig von der Eintragung im Firmenbuch; dieser Eintra... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §67 Abs2;LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wi... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §289 Abs2;BAO §80;BAO §9;LAO Wr 1962 §171;LAO Wr 1962 §224 Abs2;LAO Wr 1962 §54;LAO Wr 1962 §7;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz:
Spruch: des Haftungsbescheides (§ 171 der Wiener Abgabenordnung - WAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §9;EStG 1988 §82;EStG 1988 §95;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9 BAO nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid (nach... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §9;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Die Heranziehung zur Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0152 E 19. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftu... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 21. März 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der T GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwerde... mehr lesen...
Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 27. August 1999, wurde über das Vermögen des Günter G der Konkurs eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Mit "Haftungsbescheid" vom 17. Februar 2000 wurde Günter G zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der A GmbH herangezogen. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit der nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erledigung, welche an die "Konkursmasse (Günter G), vertreten durch" den Beschwe... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;BAO §79;BAO §80;BAO §9;KO §1 Abs1;KO §3;KO §80;KO §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0115 B 24. Juli 2007 RS 2 Stammrechtssatz Der Masseverwalter ist für die Zeit seiner Bestellung betreffend die Konkursmasse - soweit die Befugnisse des Gemeinschuldners beschränkt sind - ... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Mit Bescheid des Vo... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0152 E 19. Dezember 2002 RS 2 Stammrechtssatz Wenn der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person überträgt, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §248;BAO §80;BAO §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/14/0095 E 22. Jänner 2004 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der Haftung als auch (gemäß § 248 BAO) gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch beruft, hat die Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtspre... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde den Beschwerdeführer im Instanzenzug für Abgabenschuldigkeiten der P GmbH (insbesondere Lohnabgaben für den Zeitraum Mai bis November 1998) zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO heran. Die P GmbH sei persönlich haftende Gesellschafterin der P GmbH & Co KG, der Beschwerdeführer deren alleiniger Kommanditist und der alleinige Geschäftsführer der P GmbH gewesen. Mit dem angefochtenen Bescheid zog die belangte Behörde den Beschwer... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Haftung des Beschwerdeführers gemäß § 25a Abs. 7 BUAG für Zuschläge zum Lohn gemäß §§ 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Gesamtsumme von S 201.144,-- festgestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die Haftung des Beschwerdeführers gemäß Paragraph 25 a, Absatz 7, BUAG für Zuschläge zum Lohn gemäß Paragraphen 21 und 21 a BUAG samt Nebengebühr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;BAO §80;BAO §9;BUAG §25a Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0290 E 24. April 1990 RS 5 Stammrechtssatz Der Geschäftsführer einer GesmbH haftet auch dann für rückständige Sozialversicherungsbeiträge, wenn er aufgrund seiner rechtlichen und tatsächli... mehr lesen...