RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0074

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §9;
EStG 1988 §82;
EStG 1988 §95;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Abgabenanspruch gegeben ist, ist als Vorfrage im Haftungsverfahren nach § 9 BAO nur dann zu beantworten, wenn kein eine Bindungswirkung auslösender Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid (nach § 82 EStG 1988 hinsichtlich der Lohnsteuer oder nach § 95 EStG 1988 hinsichtlich der Kapitalertragsteuer) vorangegangen ist (vgl. etwa das erwähnte hg. Erkenntnis vom 18. April 2007 sowie das hg. Erkenntnis vom 13. September 2006, 2003/13/0131).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130074.X02

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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