Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E 16. Dezember 1999, 97/15/0051) und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/17/0280 E 25. Oktober 1996 RS 4
(hier: Befassung des Steuerberaters mit der Erstellung der
Umsatzsteuervoranmeldungen und der laufenden Buchhaltung; hat der
Geschäftsführer jegliche Kontrollen durch Monate unterlassen, kann
keine Rede davon sein, dass im Beschwerdefall Umstände des
Einzelfalles vorgelegen wären, die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0051 E 16. Dezember 1999 RS 9
(hier nur zweiter Satz; Haftung des Geschäftsführers der
Komplementär-GmbH für die Abgaben der KG) Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 Abs 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). Der Vertreter ein... mehr lesen...
Nachdem über das Vermögen der O GmbH am 17. April 1998 der Konkurs eröffnet worden war, wurde anlässlich einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass die Gesellschaft die Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen der Jahre 1994 bis 1997 nicht der Kommunalsteuer unterzogen hatte. Daraus resultierten Abgabennachforderungen im Gesamtbetrag von 63.050 S (zuzüglich Säumniszuschlag von 385 S). Weiters ergab sich auf Grund der vom Masseverwalter am 31. August 1998 eingereichten Steuere... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist; den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behau... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0079 E 19. Februar 1997 RS 2
(hier ohne ersten und letzten Satz) Stammrechtssatz Aufgabe des Geschäftsführers ist es, darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, daß die Gesellschaft die angefallenen Ab... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §149;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war zu 8,5 % an der u.a. eine Brauerei betreibenden S GmbH beteiligt. Geschäftsführer der S GmbH waren RH und seit 4. April 1995 auch die Beschwerdeführerin. Die S GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer RH und die Beschwerdeführerin, schloss am 11. April 1996 mit KM einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Z GmbH & Co OEG. Gegenstand des Unternehmens der OEG war nach Punkt 2.3. des Gesellschaftsvertrages der Betrieb der Gaststätte Z. Nach Punkt 7.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Auswahlverschulden kommt bei der Betrauung einer dritten Person mit Geschäftsführungsaufgaben in Betracht, nicht jedoch bei der Agendenverteilung zwischen Gesellschaftern (wie im Beschwerdefall zwischen den beiden Gesellschaftern der OEG). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81;BAO §9 Abs1;EGG §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde meint, dass eine bloß stichprobenweise Überprüfung der Gebarung der OEG zur Entdeckung der Mängel hinsichtlich der Erfüllung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der OEG hätte führen müssen, und glaubt demnach, eine Pflicht seitens der S G... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 22. Mai 1997 zog das Finanzamt X den Beschwerdeführer als (ehemaligen) Geschäftsführer der F-GmbH gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der Gesellschaft (Umsatzsteuer 1993, Mai 1996 sowie Juli 1996 bis Februar 1997, Körperschaftsteuer 4. Quartal 1996 und 1. Quartal 1997, Dienstgeberbeitrag Mai 1996, Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträge samt Zuschlägen 1995 sowie Juni 1996 bis März 1997, Kammerumlage 4. Quartal 1996, diverse Säumniszuschläge, Zwangss... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 24. Jänner 1996 Geschäftsführer der H GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Mai 1997 der Konkurs eröffnet worden ist. Nach Verteilung des Massevermögens - auf die Konkursgläubiger entfiel eine Quote von 17,37883 % - wurde der Konkurs mit Beschluss vom 22. Juni 1998 aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 24. März 1999 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer für folgende Abgabenschulden der H GmbH in Anspruch... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdeverfahrens wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2002, 99/14/0233, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 1. Juni 1999 wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend führte der Verwaltungsgerichtshof aus, die belangte Behörde habe bei Geltendmachung der Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO offenbar in Verkennung der Rechtslage keine konkreten Feststellungen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der V-GmbH im Ausmaß von 1,628.461,92 S (Umsatzsteuer 1996 - Oktober 1998, Körperschaftsteuer 2. - 4. Quartal 1998, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag März 1998 - Oktober 1998, Säumniszuschläge 1997 und 1998, Pfändungsgebühren und Barauslagenersätze 1998, Stundungszinsen 1998) herangezogen. Der Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §33; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 3 Stammrechtssatz Während der Tatbestand der Abgabenhinterziehung ein vorsätzliches Handeln erfordert, setzt die Haftung des Geschäftsführers gemäß § 9 BAO eine bestimmte Schuldform nicht voraus (Hinweis E 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Dass in einem Haftungsbescheid nur die unberichtigt aushaftenden Abgaben und nicht auch die (von der Primärschuldnerin geleisteten) Zahlungen aufscheinen, liegt im Wesen der persönlichen Haftung als Maßnahme der Abgabeneinhebung. Solcherart besteht daher kein frei wählbarer "Beobachtungszeitraum". ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zession die liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;FinStrG §136;StPO 1975 §109;StPO 1975 §259;StPO 1975 §458 Abs2;StPO 1975 §90 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0158 E 22. Februar 2000 RS 2 Stammrechtssatz Weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Vor... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der (Abgabenzahlungs-)Schuld, sondern erst mit deren Abstattung (Hinweis E 30.5.1989, 89/14/0043). Die GmbH bleibt verpflic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0269 E 18. Dezember 1997 VwSlg 7244 F/1997 RS 2
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört es, dafür zu sorgen, daß die Abgaben entrichtet werden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob den Vertreter diese Pflicht getroffen hat, be... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/15/0114 E 16. Dezember 1991 RS 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichte... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §27 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Vorliegen eines Anfechtungstatbestandes im Sinne der Konkursordnung ergibt sich keineswegs zwingend, dass der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer die Abgabenbehörde insgesamt bevorzugt befriedigt hat. Die Anfechtungsbestimmungen der Konkursordnung richten sich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 6 Stammrechtssatz Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern - was sich aus dem Wort "insoweit" in § 9 BAO eindeutig ergibt - nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwischen der (schuldhaften) Pflichtver... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verpflichtete den Beschwerdeführer mit Rückstandsausweis vom 20. Mai 1998 als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. als persönlich haftender Gesellschafterin einer näher bezeichneten KG, die rückständigen vollstreckbaren Zuschläge zum Lohn gemäß § 21 und 21a BUAG samt Nebengebühren in der Höhe von S 648.741,-- zu bezahlen. Der Beschwerdeführer erhob Einspruch, in dem er im Wesentlichen nicht bestr... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BUAG §25a Abs7;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7 Stammrechtssatz Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80;BAO §9 Abs1;BUAG §21;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/08/0332 E 14. März 2001 RS 1 Stammrechtssatz § 25a Abs 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschrift entstehungsgeschichtlich zu Grunde liegenden Vorschriften... mehr lesen...
Die CBS GmbH mit Sitz in S. (in der Folge: CBS-S), die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst, wurde mit Gesellschaftsvertrag 1984 gegründet. Gesellschafterin ist die CBS AG in Liechtenstein. Die Geschäftsführung obliegt seit Errichtung der CBS-S dem Beschwerdeführer und von 1989 bis 1997 auch Rudolf G. Mit Bescheid vom 22. Juli 1998 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen der CBS-S die Sicherstellung der Gewerbesteuer 1992 bis 1994, Körperschaftsteuer 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 3 Stammrechtssatz Im Fall einer Aufteilung der Agenden zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH können im Regelfall die mit Abgabenangelegenheiten nicht befaßten Personen zur Haftung dafür nicht herangezogen werden (Hinweis E 26.1.1982, 81... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §95;EStG 1988 §96;
Rechtssatz: Die Pflicht zur Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer (§§ 95, 96 EStG 1988) haben unter der Sanktion des § 9 Abs. 1 BAO die Vertreter der juristischen Person zu erfüllen (Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 95 Tz 3 letzter Absatz). ... mehr lesen...