Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom 28. April 2009, Zl. 2006/13/0197), zumal es eine allfällige (zur Zeit der Erlassung des Haftungsbescheides bestehende) Uneinbringlichkeit beim Haftenden auch nicht ausschließt, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben führen können (vgl. das hg. Erkenntnis vom 8. Juli 2009, Zl. 2009/15/0013).Vermögens- und Arbeitslosigkeit des Haftenden stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung vergleiche z. B. das hg. Erkenntnis vom 28. April 2009, Zl. 2006/13/0197), zumal es eine allfällige (zur Zeit der Erlassung des Haftungsbescheides bestehende) Uneinbringlichkeit beim Haftenden auch nicht ausschließt, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben führen können vergleiche das hg. Erkenntnis vom 8. Juli 2009, Zl. 2009/15/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009160085.X03Im RIS seit
27.11.2009Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010