RS Vwgh 2009/11/25 2008/15/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2009
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/15/0220 E 25. November 2009 RS 7

Stammrechtssatz

Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen (vgl die hg Erkenntnisse vom 28. Mai 2008, 2006/15/0089, und vom 18. Oktober 2005, 2004/14/0112).Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen vergleiche die hg Erkenntnisse vom 28. Mai 2008, 2006/15/0089, und vom 18. Oktober 2005, 2004/14/0112).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008150263.X07

Im RIS seit

27.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten