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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Für die abgabenrechtliche Haftung ist es ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertretenen zu stellen, verstoßen hat oder nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. September 1996, Zl. 94/17/0420, mwN).Für die abgabenrechtliche Haftung ist es ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertretenen zu stellen, verstoßen hat oder nicht vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. September 1996, Zl. 94/17/0420, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009160085.X01Im RIS seit
27.11.2009Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010