RS Vwgh 2009/10/12 2009/16/0085

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Veröffentlicht am 12.10.2009
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO NÖ 1977 §57 Abs1;
LAO NÖ 1977 §7;

Rechtssatz

Für die abgabenrechtliche Haftung ist es ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertretenen zu stellen, verstoßen hat oder nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. September 1996, Zl. 94/17/0420, mwN).Für die abgabenrechtliche Haftung ist es ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertretenen zu stellen, verstoßen hat oder nicht vergleiche das hg. Erkenntnis vom 20. September 1996, Zl. 94/17/0420, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009160085.X01

Im RIS seit

27.11.2009

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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