Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde die Beschwerdeführerin mit Bescheid des Finanzamtes vom 20. August 2004 als Geschäftsführerin der F. GmbH unter Berufung auf §§ 9 und 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft, und zwar Umsatzsteuer für die Monate März bis Mai 2000 in Höhe von EUR 28.427,92 zur Haftung herangezogen. Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Zeitraum vom 20. März 1997 bis zum 12. August 1998 handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. GmbH. Neben ihm bekleideten eine solche Funktion auch noch Dragan P. vom 18. Jänner 1996 bis 16. Juli 1999 und Marijan D. vom 9. Juni 1997 bis 12. August 1998. Am 16. Juli 1999 wurde im Firmenbuch die Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der P. GmbH und am 5. April 2002 die Löschung der Firma dieser Gesellschaft von Amts wegen ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten nicht entsprochen habe, insbesondere nicht habe Sorge tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine sc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0278 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin fest, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war seit 10. Oktober 2000 Geschäftsführerin der P-GmbH. Mit Vorhalt des Finanzamtes vom 25. Juli 2001 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass die P-GmbH konkret bezeichnete Abgaben mit Fälligkeit ab 15. November 2000 (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kammerumlage und Nebengebühren) in näher genannter Höhe nicht entrichtet habe. Die Beschwerdeführerin möge darlegen, warum sie nicht für die Abgabenentrichtung habe Sorge tragen können. Falls nicht nac... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug-um-Zug-Geschäfte) bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbeha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 3 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt nur dann eine Einschränkung der Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (Hinweis E VS 22.9.1999, 96/15/0049). ... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde wurden die Beschwerdeführer als Geschäftsführer der P.-Bau GmbH für Abgabenschulden dieser Gesellschaft an Gebrauchsabgabe im Betrag von EUR 2.575,16 haftbar gemacht und als Haftpflichtige zur Zahlung herangezogen. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erachten sich die Beschwerdeführer "in ihrem subjekt... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0035 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 2 Stammrechtssatz Im Haftungsverfahren obliegt dem zur H... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/17/0035 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0156 E 19. Jänner 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 29. April 1999 bis zum 26. April 2000 als einer von zwei Geschäftsführern der T. GmbH im Firmenbuch eingetragen; der andere Geschäftsführer war gleichzeitig ihr Alleingesellschafter. Nachdem der Beschwerdeführer vom Magistrat der Stadt Wien dazu eingeladen worden war, sich zu seiner beabsichtigten Heranziehung zur Haftung für Abgabenschulden der T. GmbH an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum der Monate Jänner bis März 2000 samt Säu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. September 2003 wurde die Beschwerdeführerin - eine Wirtschaftstreuhänderin und Steuerberaterin - in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin der O. GmbH - einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft - für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar u.a. auch Kommunalsteuer für den Zeitraum der Kalendermonate Jänner bis März 1998 samt Säumniszuschlag zur Haftung herangezogen. In ihrer dagegen erhobenen Berufung machte die Besch... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 4. November 1997 wurden die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der P. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommunalsteuer/Dienstgeberabgabe 1-4/96" im Betrag von S 145.310,-- "lt. Meldung" und "Säumniszuschlag 1- 4/96" im Betrag von S 2.906,--, in Summe S 148.216,--, abzüglich einer Ausgleichsquote von 40 % (S 59.286,40) für den verbleibenden Betrag von somit S 88.929,60 zur Haftung hera... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. März 2001 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommst Säumniszuschlag 11/97" im Betrag von S 84,--, "Kommst 4-6/98" im Betrag von S 4.901,-- "lt. Erkl. v. 14.12.98" samt Säumniszuschlag im Betrag von S 98,-- sowie "DGA 4-6/98" im Betrag von S 190,-- "lt. Erkl. v. 14.12.98", in Summe S 5.273,-- ("entspr. 383,20 Euro"), zur Haftung her... mehr lesen...
Mit Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 17. Oktober 2000 wurden die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der D. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar "Kommst/DGA Rest 1-9/98" im Betrag von S 38,-- "lt. Rev.v.25.1.99", "Kommst/DGA 10/98" im Betrag von S 17.789,-- "lt. Rev.v.25.1.99" und "Säumniszuschlag 10/98" im Betrag von S 357,--, in Summe S 18.184,-- ("entspr. 1.321,48 EURO"), zur Haftung herangezogen. In ihren gegen diese... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Dezember 1998 nahm das Finanzamt den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH in P. im Ausmaß von S 16,013.582,84 mit der Begründung: in Anspruch, der Beschwerdeführer habe als Geschäftsführer dieser Gesellschaft seine Pflichten zur termingerechten Entrichtung, Einbehaltung und Abfuhr der Abgaben schuldhaft verletzt; die betroffenen Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH wurden in der Beg... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Jänner 1999 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der A. GmbH für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft, und zwar Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe "Rest 5-9/1997", Mahngebühren sowie Verspätungs- und Säumniszuschläge mit einem Gesamtbetrag von S 16.408,-- zur Haftung herangezogen. In seiner dagegen erhobenen Berufung machte der Beschwerdeführer geltend, erst ab dem 15. September 1997 zum Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §202;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/13/0146 E 15. Dezember 2004 RS 1 Stammrechtssatz Für Selbstbemessungsabgaben kommt es zur Beurteilung der Erfüllung oder Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters auf jenen Zeitpunkt an, zu dem die Abgabe bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewes... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 W... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1
(hier BAO anzuwenden) Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist Sache des Ges... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/004... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Als eine Behinderung in der Ausübung der Geschäftsführerfunktion hat die Behörde die dem Geschäftsführer seinem Vorbringen nach vom Alleingesellschafter-Geschäftsführer erteilte Weisung beurteilt, die Vornahme von Zahlungen dem Alleingesel... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0284 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0187 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (Hinweis E 25. Jänn... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0127 E 24. September 2002 RS 4 Stammrechtssatz Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Glä... mehr lesen...