RS Vwgh 2013/1/24 2012/16/0100

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Veröffentlicht am 24.01.2013
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Index

L37089 Dienstgeberabgabe Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1;
KommStG 1993 §6a Abs1;

Rechtssatz

Mit dem bloßen Hinweis auf beim Masseverwalter befindliche Buchhaltungsunterlagen genügte die Geschäftsführerin der GmbH den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihr obliegenden Nachweispflichten im Haftungsverfahren gegenüber der Behörde nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2012160100.X05

Im RIS seit

22.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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