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L37089 Dienstgeberabgabe WienNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Mit dem bloßen Hinweis auf beim Masseverwalter befindliche Buchhaltungsunterlagen genügte die Geschäftsführerin der GmbH den nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihr obliegenden Nachweispflichten im Haftungsverfahren gegenüber der Behörde nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2012160100.X05Im RIS seit
22.02.2013Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013