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23/01 KonkursordnungNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Eine bei der Schlussverteilung zu berücksichtigende Konkursquote wäre auf den Haftungsbetrag anzurechnen gewesen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0071).Eine bei der Schlussverteilung zu berücksichtigende Konkursquote wäre auf den Haftungsbetrag anzurechnen gewesen vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2012:2011160126.X05Im RIS seit
31.07.2012Zuletzt aktualisiert am
03.06.2014