1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der G. GmbH in Höhe von 698.203,53 EUR heran und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der G. GmbH in Höhe von 698.203,53 EUR heran und sprach aus, dass eine Revisio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war Gesellschafter und Geschäftsführer der L Bau GmbH; mit Beschluss vom 16. Februar 2015 lehnte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über diese Gesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens ab. Infolge rechtskräftiger Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens war die Gesellschaft aufgelöst. 2 Mit Haftungsbescheid vom 5. November 2015 nahm das Finanzamt Oststeiermark den Revisionswerber für aushaftende A... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 BAO §9 Abs1 B-VG Art133 Abs4 BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber war Geschäftsführer der J GmbH in W, über deren Vermögen das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 23. Jänner 2003 den Konkurs eröffnete. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die auf den Betrag von insgesamt EUR 32.607,94 eingeschränkte Haftung des Revisionswerbers für Lohnsteuer in den Monaten August bis Dezember 2002 in jeweils näher bezifferten Beträgen. Weiters sprach das Gericht aus, dass eine Revision an den Verwa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224; BAO §248; BAO §7 Abs1; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; VwGG §34 Abs1; BAO § 224 heute BAO § 224 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980 BAO § 248 heute ... mehr lesen...
1 Gemäß Art. 131 Abs. 1 Z 1 B-VG kann gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde nach Erschöpfung des Instanzenzuges wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben, wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet. Entscheidend für die Beurteilung der Beschwerdelegitimation ist somit, ob der Beschwerdeführer nach Lage des Falles durch den bekämpften Bescheid - ohne Rücksicht auf dessen Rechtmäßigkeit - in einem subjektiven Recht überhaupt verletzt sein kann. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der R GmbH in Höhe von 61.651,86 EUR heran und sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der R GmbH in Höhe von 61.651,86 EUR heran und sprach aus, dass eine Revision na... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1416; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; ABGB § 1416 heute ABGB § 1416 gültig ab 01.01.1812 BAO § 80 heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Bundesfinanzgericht die Heranziehung des Revisionswerbers als ehemaligen Geschäftsführer der H Ltd., Zweigniederlassung Österreich, zur Haftung gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für näher genannte Rückstände an Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Monate Mai, Juni und Juli 2009 im Gesamtbetrag von EUR 8.763,46; weiters sprach das Gericht aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug nach §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (Umsatzsteuer für 2010 und für 2011) der W GmbH in näher angeführter Höhe heran. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, dass die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem angefochtenen Erkenntnis zog das Bundesfinanzgericht den Revisionswerber im Instanzenzug nach Paragraphen 9, und 80 BAO zur Haftung für Abgaben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Gesellschafterin und vom 29. Dezember 2000 bis 17. Dezember 2003 Geschäftsführerin der R GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 13. Februar 2004 der Konkurs eröffnet worden war. Das Insolvenzverfahren wurde nach Verteilung einer Quote von 13,087898% mit Beschluss desselben Gerichtes vom 12. Jänner 2011 aufgehoben. Mit Bescheid vom 17. August 2011 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung fü... mehr lesen...
H R (Schuldner) war Geschäftsführer der S GmbH; über beide Vermögen wurden Insolvenzverfahren eröffnet. Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesfinanzgericht einer Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Haftungsbescheid des damaligen Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 21. Juni 2012 betreffend Haftung für Umsatzsteuer aus dem Jahr 2002 in der Höhe von EUR 7.184,70 und an Kapitalertragsteuer für 2002 in der Höhe von EUR 281.741,52 insoweit Folge, als die Haftung auf EUR 269.093,24 e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201; BAO §202; BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 201 heute BAO § 201 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 201 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer und anschließend Liquidator der m Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: M GmbH), welche im Jahr 1998 Produzentin und Herausgeberin eines bestimmten Medienwerkes war. Betreffend die für die anlässlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen vereinnahmten Entgelte für den Monat Oktober 1998 von der M GmbH zu entrichtende Anzeigenabgabe kann zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich des Verwaltungsgeschehens auf die Darstellungen in den h... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der M GmbH und als solcher seit 20. Juni 2007 zur selbstständigen Vertretung der Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen. Mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten wurde am 16. Juni 2009 über das Vermögen der M GmbH ein Ausgleichsverfahren eröffnet. Dieses wurde mit Beschluss des Landesgerichtes St. Pölten vom 16. Oktober 2009 nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches aufgehoben. Ein Ausgleichsverwalter war vom 16. Juni 2009 bis zum 22... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: L37089 Dienstgeberabgabe Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1;DienstgeberabgabeG Wr §6a Abs1; KommStG 1993 §6a Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1; BAO §9 Abs1; BAO § 80 heute BAO § 80 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 200/2023 BAO § 80 gültig von 31.12.2004 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 ... mehr lesen...