RS Vwgh 2016/10/4 Ra 2016/16/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2016
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1
BAO §9 Abs1
B-VG Art133 Abs4

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/16/0086

Rechtssatz

Wenn die Revision des zur Haftung für die Umsatzsteuer der GmbH herangezogenen Geschäftsführers dieser GmbH in den Raum stellt, dass möglicherweise der Umsatzsteuerbescheid an die GmbH nicht wirksam zugestellt worden sei, würde der Erfolg der Revision diesfalls davon abhängen, dass sie die Höhe der Umsatzsteuerschuld der Gesellschaft als im Rahmen des Haftungsverfahrens beantwortete wesentliche Vorfrage substantiiert in Zweifel zieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016160085.L01

Im RIS seit

06.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten