RS Vwgh 2012/9/27 2009/16/0181

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Veröffentlicht am 27.09.2012
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Vertreter hat die von ihm beauftragten Personen (hier Steuerberatungskanzlei) in solchen Zeitabständen zu überwachen, sodass ihm Abgabenrückstände nicht verborgen bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2009160181.X03

Im RIS seit

30.10.2012

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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