RS Vwgh 2012/3/21 2012/16/0048

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Veröffentlicht am 21.03.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/16/0084 E 28. April 2011 RS 2

Stammrechtssatz

Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre vergleiche das hg. Erkenntnis vom 23. März 2010, Zl. 2007/13/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2012160048.X02

Im RIS seit

25.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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