RS Vwgh 2012/6/28 2011/16/0126

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Veröffentlicht am 28.06.2012
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Frage der Gleichbehandlung der Gläubiger kommt es darauf an, ob der Abgabengläubiger im Hinblick auf die vorhandenen liquiden Mittel des Abgabenschuldners dadurch benachteiligt wurde, dass die erfolgten Zahlungen an den Abgabengläubiger geringer ausgefallen sind, als sie bei Verwendung der liquiden Mittel und anteiliger Befriedigung des Abgabengläubigers ausgefallen wären (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9. November 2011, 2011/16/0116).Bei der Frage der Gleichbehandlung der Gläubiger kommt es darauf an, ob der Abgabengläubiger im Hinblick auf die vorhandenen liquiden Mittel des Abgabenschuldners dadurch benachteiligt wurde, dass die erfolgten Zahlungen an den Abgabengläubiger geringer ausgefallen sind, als sie bei Verwendung der liquiden Mittel und anteiliger Befriedigung des Abgabengläubigers ausgefallen wären vergleiche das hg. Erkenntnis vom 9. November 2011, 2011/16/0116).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2012:2011160126.X04

Im RIS seit

31.07.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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