Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Alleingeschäftsführer kann sich nicht darauf berufen, dass er die Verantwortung für die entsprechenden Abgabenangelegenheiten an einen nicht mit der Geschäftsführung beauftragten Mitarbeiter übertragen habe (Hinweis E VS 18.10.1995, 91/13/0037). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §238 Abs1;BAO §238 Abs2;BAO §6 Abs1;BAO §6 Abs2;BAO §7 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0037 E VS 18. Oktober 1995 VwSlg 7038 F/1995 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH hält den Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der T-GmbH. Das über deren Vermögen am 2. August 2000 eröffnete Konkursverfahren wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. April 2002, 19 S 152/00 a, aufgehoben (Konkursquote 0,72%). Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 15. Mai 2002 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der T-GmbH gemäß §§ 7 und 60 TLAO zur Haftung für deren Abgabenschulden (auf den Zeitraum 1997 bis 2000 entfallende Kommunals... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §18;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 20.9.1996, 94/17/0122). Dieses Ermessen umf... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §1;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 3 Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung; sie setzt die Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner voraus. Es entspricht daher d... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156;KO §193 Abs1;KO §196 Abs2;KO §197;KO §51;LAO Tir 1984 §18;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw ein Zahlungsplan zustande und werden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsa... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Tir 1984 §172;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0298 E 7. September 1990 RS 2(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Durch den Haftungsbescheid wird der Haftende zum Gesamtschuldner. Die Haftung bedingt die Schuld eines anderen (Hinweis E ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war nach einem aktenkundigen Auszug aus dem Firmenbuch seit 22. Februar 1990 selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der H Gesellschaft m.b.H., als deren Gesellschafter er ein Viertel der Stammeinlage gehalten hat. Über die Gesellschaft wurde am 19. Mai 1999 der Konkurs eröffnet, der nach der Aktenlage mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 1. Dezember 2000 mangels Kostendeckung gemäß § 166 KO wieder aufgehoben wurde. Mit Rückstandsausweis vom 26. Jän... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Dezember 1998 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Komplementär GmbH der Z. GmbH & Co KG für näher angeführte Abgabenschuldigkeiten dieser KG im Ausmaß von S 534.512,-- zur Haftung nach den §§ 9 und 80 BAO heran. In der dagegen erhobenen Berufung rügte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass die Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeiten noch nicht feststehe, zumal im "Insolvenzverfahren noch nicht ausgesprochen sei, ob die P... mehr lesen...
Nach der Aktenlage hat der Beschwerdeführer am 3. Mai 1997 mit seinem Bruder und einer weiteren Person den Gesellschaftsvertrag über die Gründung der G. GmbH in der Form eines Notariatsaktes abgeschlossen. Zu den Sprachkenntnissen des Beschwerdeführers wurde im Notariatsakt von diesem Tag festgehalten, dass er der serbokroatischen, nicht aber der deutschen Sprache kundig sei. Im Gesellschaftsvertrag wurden der Beschwerdeführer sowie sein Bruder zu jeweils gemeinsam mit dem dritten Ges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den erstinstanzlichen Bescheid des Magistrates der Stadt Steyr vom 6. August 1998, mit welchem der Mitbeteiligte verpflichtet wurde, gemäß § 25a Abs. 7 BUAG den Zuschlagsrückstand einer näher bezeichneten GesmbH für August bis Oktober 1995 im Betrag von S 569.697,-- zu entrichten, abgeändert: Die belangte Behörde sprach aus, dass der Berufung des Mitbeteiligten Folge gegeben, "der Zuschlagszeitraum auf ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §9 Abs1;BUAG §21a;BUAG §25 Abs1;BUAG §25 Abs2;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0568 E 20. Dezember 2000 RS 2 Stammrechtssatz § 25a Abs. 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschri... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;KO §66; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier ohne die letzten zwei Sätze) Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §9 Abs1;BUAG §21a;BUAG §25 Abs1;BUAG §25 Abs2;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0568 E 20. Dezember 2000 RS 2
(Hier nur der dritte und der letzte Satz) Stammrechtssatz § 25a Abs. 7 BUAG ist nicht a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §9 Abs1;BUAG §21a;BUAG §25 Abs1;BUAG §25 Abs2;BUAG §25a Abs7;BUAG §32 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0568 E 20. Dezember 2000 RS 2 Stammrechtssatz § 25a Abs. 7 BUAG ist nicht anders zu verstehen als die dieser Vorschri... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 29. März 1999 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß § 171 iVm §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 iVm §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung 1962 (WAO) für die bei der E & Co GmbH im Abgabenjahr 1996 entstandene Abgabenschuldigkeit an Gebrauchsabgabe samt Nebengebühr in der Höhe von insgesamt S 1.535,-- zur Zahlung heran. Dies mit der Begründung: , die schuldhafte Verletzung der dem Geschäftsführer als Vertreter der abgabenpflichtigen juristischen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge habe tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, und es ist eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten anzunehmen, wenn de... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;
Rechtssatz: Aufgabe des Geschäftsführers ist es darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Hat der Geschäftsführer ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0144 E 25. Jänner 1999 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 7 Abs 1 Wr LAO idF LGBl 1992/40 ist nicht mehr die Uneinbringlichkeit Voraussetzung für die Haftung - wie bei § 7 Abs 1 Wr LAO idF vor dieser Nov und § 9 BAO - ,... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1 idF 1992/040;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0006 E 20. November 1996 RS 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung, ob die Haftung dem Grund nach zu Recht besteht, obliegt im Berufungsverfahren der Be... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 23. Oktober 1997 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin als ehemalige Geschäftsführerin der L. GmbH für näher angeführte Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft, über deren Vermögen im Juli 1996 der Anschlusskonkurs eröffnet worden war, gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO zur Haftung heran. In der dagegen erhobenen Berufung wandte die Beschwerdeführerin ein, die Begründung: des Haftungsbescheides erschöpfe sich in der Passage, dass das Finanzamt "bei ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0286 E 24. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Eine schuldhafte Verletzung der Vertreterpflichten ist anzunehmen, wenn der Vertreter keine
Gründe: darlegen kann, auf Grund derer ihm die Erfüllung seiner Pflichten unmöglich gewesen ist; den Vertreter trifft dabei eine qualifizierte Behauptun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 13. April 1996 zum Geschäftsführer der S. GmbH bestellt worden, die zu diesem Zeitpunkt mit der Begleichung von Abgaben in Rückstand geraten war. In einem Rechenschaftsbericht vom 14. April 1996 berichtete das abgabenbehördliche Vollzugsorgan (der Vollstrecker) dem Finanzamt, dass die S. GmbH "nicht mehr existent" sei. Das Geschäftslokal sei Ende März 1996 geschlossen worden; nach Mitteilung des Ehemannes der (vormaligen) Geschäft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters im Haftungsverfahren wird erst ausgelöst, wenn die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge beim Hauptschuldner fest steht (Hinweis E 16. September 2003, 2000/14/0162). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2003130153... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §166;
Rechtssatz: Allein die Abweisung eines Konkursantrages über das Vermögen des Hauptschuldners mangels kostendeckenden Vermögens und die Aufhebung des Konkurses aus diesem Grund erlauben vorweg schon eine Feststellung der Uneinbringlichkeit der einem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgaben beim Haup... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Hinweis E 22. Oktober 2002, 2000/14/0083; E 29. Mai 2001, 99/14/0277). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0233 E 28. Mai 2002 RS 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden voraus. Die Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Wie es der Abgabenbehörde nur zumutbar ist, auf ein im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides zur Befriedigung der Gläubiger verwertbares Vermögen zu greifen (Hinweis E 22. September 2000, 98/15/0148; E 27. Jänner 2000, 97/15/0191), so ist die Behörde auch nicht verhalten, bis zur vollständigen Abwicklung eine... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. September 2000 wurde der A-Bauträger GmbH für ein näher bezeichnetes Bauvorhaben in Wien die Ausgleichsabgabe gemäß § 36 Abs. 1 und § 42 des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 22/1957 in der geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Wiener Landesregierung zur Durchführung des Wiener Garagengesetzes, LGBl. für Wien Nr. 56/1996 in der Höhe von S 240.000,-- (entspricht 17.441,48 Euro) vorgeschrieben; dieser ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0042 E 29. Jänner 1993 RS 2
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Ungeachtet der grundsätzlichen amtswegigen Ermittlungspflicht der Behörde trifft denjenigen, der eine ihm obliegende Pflicht... mehr lesen...