RS Vwgh 2010/4/29 2008/15/0085

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Veröffentlicht am 29.04.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

In seinem Erkenntnis vom 28. September 2004, 2001/14/0176, hat der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf Vorjudikatur zum Ausdruck gebracht, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen bezieht, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung von Gläubigern daher auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern ("Zug um Zug Geschäfte") bestehen kann. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat demnach auch die von der Gesellschaft getätigten "Zug um Zug Geschäfte" zu umfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008150085.X01

Im RIS seit

03.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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