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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1Rechtssatz
Der Abgabenbehörde kann nicht darin beigepflichtet werden, dass es auf die (anteilige) Entrichtung anderer Abgabenforderungen desselben Abgabengläubigers nicht ankomme. Eine solche wird bei der Beurteilung der Gleichbehandlung dann zu berücksichtigen sein, wenn der Fälligkeitszeitpunkt anderer Abgaben desselben Abgabengläubigers mit jenem der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer zusammenfällt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009160108.X03Im RIS seit
06.07.2011Zuletzt aktualisiert am
06.08.2024