RS Vwgh 2011/1/27 2009/16/0108

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Veröffentlicht am 27.01.2011
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde kann nicht darin beigepflichtet werden, dass es auf die (anteilige) Entrichtung anderer Abgabenforderungen desselben Abgabengläubigers nicht ankomme. Eine solche wird bei der Beurteilung der Gleichbehandlung dann zu berücksichtigen sein, wenn der Fälligkeitszeitpunkt anderer Abgaben desselben Abgabengläubigers mit jenem der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer zusammenfällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2011:2009160108.X03

Im RIS seit

06.07.2011

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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