Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäftsführer der P-GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 23. Dezember 1997 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Bescheid vom 23. Juni 1999 machte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer die Haftung nach §§ 9 und 80 BAO für uneinbringliche Abgabenschulden der P-GmbH in Höhe von 7,414.409 S (Umsatzsteuer 1993 bis 1996 samt Säumniszuschlägen) geltend. Am 9. Juli 1999 brachte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (Hinweis E 20.9.1996, 94/17/0122). Dieses Ermessen umfaßt auch das Ausmaß der Heranziehung zur Haftung innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen ... mehr lesen...
Die T-GmbH wurde mit Notariatsakt vom 14. September 1990 begründet. Gesellschafter waren die Beschwerdeführerin mit einer Stammeinlage von 5.000 S und Dr. Stefan E mit einer Stammeinlage von 495.000 S (treuhändig gehalten für die Beschwerdeführerin). Geschäftsführerin der T-GmbH war die Beschwerdeführerin. Mit Bescheid vom 9. August 1994 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 9 BAO für aushaftende Abgabenschulden der T-GmbH im Ausmaß von ca 696.432 S zur Haftung herangezogen. In de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Das Einverständnis eines handelsrechtlichen Geschäftsführers, nur formell als Geschäftsführer zu fungieren und somit keinen Einfluss auf die operative Tätigkeit der Gesellschaft auszuüben, befreit nicht von der Verantwortung hinsichtlich der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten. Die Untät... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat sie der Vertreter anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten zu verwenden. Abgabenschulden sind dabei nicht zu bevorzugen, aber auch nicht zu benachteiligen. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0269 E 18. Dezember 1997 VwSlg 7244 F/1997 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter dem Aspekt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten ist es beachtlich, wenn er auf Grund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Steht die Uneinbringlichkeit bestimmter Abgabenbeträge bei der Primärschuldnerin fest, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat. Es hat nich... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei als ehemalige Geschäftsführerin der W. GmbH mit Bescheid des Finanzamtes vom 6. April 2000 gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft in der Gesamthöhe von 352.614 S herangezogen worden. Die von der Haftung betroffenen Abgaben umfassten folgende Beträge: "fällig am Umsatzsteuer 1995 S 602,-- 15. 02. 96 Umsatzsteuer 4/96 S 119.556,- 17. 06. 96 Umsatzsteuer 6/96 S 4... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0142 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die GmbH die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Die Verpflichtung eines Vertreters nach § 80 BAO hinsichtlich der Lohnsteuer geht über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (bzw. aller Gläubiger) hinaus. Aus der Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich vielmehr die Verpflichtung, dass die L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 6(hier nur die letzten drei Sätze) Stammrechtssatz Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern - was sich aus dem Wort "insoweit" in § 9 BAO eindeutig ergibt - nur in dem Umfang, in dem eine Kausalität zwisc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der S GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 10. Juni 1999 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde die Haftung des Beschwerdeführers für - der Höhe nach näher bezeichnete - Abgabenschulden dieser GmbH gemäß den §§ 9 und 80 Abs. 1 BAO. Zur Begründung: führte sie nach Wiedergabe der anzuwendenden Gesetzesbestimmungen im Wesentlichen aus, es stehe fe... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem der Beschwerde in Kopie angeschlossenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als (ehemalige) Geschäftsführerin einer GmbH für deren Abgabenschuldigkeiten zur Haftung herangezogen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine dagegen erhobene Berufung - abgesehen von einer Einschränkung der Heranziehung zur Haftung auf Umsatzsteuer 1994 bis 1996, Lohnsteuer 1995, Dienstgeberbeitrag 1995, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1995, Körpe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0261 E 7. September 1990 RS 7 Stammrechtssatz Ein für die Haftung gemäß den §§ 9 und 80 BAO relevantes Verschulden liegt auch dann vor, wenn sich ein Geschäftsführer schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0189 E 19. Februar 2002 RS 2 Stammrechtssatz Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 29. März 2001, 2000/14/0149) kann im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0142 E 30. Oktober 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen können, dass die GmbH die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. R... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. September 1996 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der seinen Familiennamen tragenden Gesellschaft m.b.H. als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO in Verbindung mit § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der am 29. November 1995 in Konkurs verfallenen Gesellschaft im Gesamtausmaß von S 3,322.975,-- herangezogen, wobei die haftungsgegenständlichen Abgaben in einer Beilage zum Haftungsbescheid nach Abgabenart, Zeitraum und Abgabenbetrag aufg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0227 E 22. Februar 2001 RS 2 Stammrechtssatz Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ungeachtet der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH von einer schuldhaft... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0187 E 18. Dezember 2001 RS 1 Stammrechtssatz Der Vertreter hat darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (Hinweis E 25. Jänn... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Oktober 1994 nahm das Finanzamt für Körperschaften in Wien den Beschwerdeführer als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH in Wien im Ausmaß von S 1,472.669,-- in Anspruch; die betroffenen Abgabenschuldigkeiten der W. GmbH wurden in der Begründung: des Haftungsbescheides aufgelistet und betrafen Umsatzsteuer für die Jahre 1990 bis 1992 sowie Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für F... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren jeweils Geschäftsführer der Komplementär GmbH einer KG. Mit Haftungsbescheiden wurden die Beschwerdeführer gemäß den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten (im Wesentlichen Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar und März 1996) der GmbH herangezogen. In den dagegen von beiden Beschwerdeführern erhobenen, im Wesentlichen gleich lautenden Berufungen wurde ... mehr lesen...
Im Gefolge einer bei der FB GesmbH durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Prüferin u.a. fest, dass HB ihr Einzelunternehmen zum 31. Dezember 1987 in die zur Fortführung des Betriebes (Bronzewarenerzeugung und Ziseleur) gegründete FB GesmbH eingebracht habe. Der Beschwerdeführer sei damals Geschäftsführer und später Alleingesellschafter der FB GesmbH geworden. Im "Besitz" des in die FB GesmbH eingebrachten Einzelunternehmens seien etwa 10.000 Stück Modelle gestanden, we... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §201;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 2 Stammrechtssatz Bei Abgaben, welche der Abgabenschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat, bestimmt sich der Zeitpunkt, ab dem zu beurteilen ist, ob der Geschäftsführer seinen abgabenrechtlichen Pflichten nachkam und ob die Gesellschaft die für die Ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0075 E 7. Juni 2001 RS 1
(hier ohne ersten und zweiten Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung zur Erfüllung des Tatbestandes des § 7 Abs 1 Wr LAO ist ua eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter. Zu dessen Pflichten gehört es, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Es ist... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs2;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/13/0205
99/13/0206
Rechtssatz: Die belangte Behörde verkennt die Rechtslage, wenn sie davon ausgeht, dass in den Beschwerdefällen eine Besch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als alleiniger Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der KG - im Wesentlichen Umsatzsteuern und Lohnabgaben - zur Haftung herangezogen. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, nach Abwicklung des Konkursverfahrens über das Vermögen der KG und der GmbH stehe die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin fest. Der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §81 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0129 E 27. April 2000 RS 1 Stammrechtssatz Bei einer GmbH & Co KG, bei welcher die KG durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer, vertreten wird, haben diese Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten, die die KG betreffen, zu erfüllen. ... mehr lesen...