RS Vwgh 2010/2/24 2007/13/0093

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Veröffentlicht am 24.02.2010
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO auszutragen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 28. September 2004, 2001/14/0176).Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftenden und der Abgabenbehörde über die Gebarung auf dem Abgabenkonto sind nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem über Antrag auszulösenden Verfahren zur Erlassung eines Abrechnungsbescheides gemäß Paragraph 216, BAO auszutragen vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 28. September 2004, 2001/14/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007130093.X01

Im RIS seit

26.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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