RS Vwgh 2010/1/20 2009/13/0019

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Veröffentlicht am 20.01.2010
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/16/0025 E 28. April 2011 2009/13/0044 E 20. Jänner 2010

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hätte auch für die Entrichtung schon vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig gewordener, aber noch nicht entrichteter Abgaben sorgen müssen (vgl. zur Pflicht, sich bei Übernahme der Vertretertätigkeit entsprechend zu informieren, Ritz, BAO3, § 9 Tz 15, m.w.N.).Der Beschwerdeführer hätte auch für die Entrichtung schon vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig gewordener, aber noch nicht entrichteter Abgaben sorgen müssen vergleiche zur Pflicht, sich bei Übernahme der Vertretertätigkeit entsprechend zu informieren, Ritz, BAO3, Paragraph 9, Tz 15, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009130019.X01

Im RIS seit

17.02.2010

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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