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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/16/0025 E 28. April 2011 2009/13/0044 E 20. Jänner 2010Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hätte auch für die Entrichtung schon vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig gewordener, aber noch nicht entrichteter Abgaben sorgen müssen (vgl. zur Pflicht, sich bei Übernahme der Vertretertätigkeit entsprechend zu informieren, Ritz, BAO3, § 9 Tz 15, m.w.N.).Der Beschwerdeführer hätte auch für die Entrichtung schon vor seinem Eintritt als Geschäftsführer fällig gewordener, aber noch nicht entrichteter Abgaben sorgen müssen vergleiche zur Pflicht, sich bei Übernahme der Vertretertätigkeit entsprechend zu informieren, Ritz, BAO3, Paragraph 9, Tz 15, m.w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009130019.X01Im RIS seit
17.02.2010Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011