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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80;Rechtssatz
Gemäß § 18 GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Nicht zum Geschäftsführer bestellte oder dazu bevollmächtigte "faktische Geschäftsführer" werden durch das bloße Ausüben von Geschäftsführungstätigkeiten allein noch nicht zu Vertretern iSd § 80 BAO und entheben den bestellten Geschäftsführer nicht von seinen Pflichten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, Zl. 2009/16/0086).Gemäß Paragraph 18, GmbHG vertreten die Geschäftsführer die GmbH. Nicht zum Geschäftsführer bestellte oder dazu bevollmächtigte "faktische Geschäftsführer" werden durch das bloße Ausüben von Geschäftsführungstätigkeiten allein noch nicht zu Vertretern iSd Paragraph 80, BAO und entheben den bestellten Geschäftsführer nicht von seinen Pflichten vergleiche das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, Zl. 2009/16/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009160092.X04Im RIS seit
29.01.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2011