RS Vwgh 2010/2/25 2009/16/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2010
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehört insbesondere, dafür zu sorgen, dass die Abgaben im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit entrichtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009160246.X02

Im RIS seit

26.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten