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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/14/0171 E 29. Juni 1999 RS 3Stammrechtssatz
Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt ua aus § 224 Abs 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe zulässt.Die Geltendmachung der Haftung setzt die Erlassung des Abgabenbescheides gegenüber dem Primärschuldner nicht voraus. Dies folgt ua aus Paragraph 224, Absatz 3, BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe zulässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2011:2009160109.X01Im RIS seit
31.01.2012Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012