RS Vwgh 2009/9/2 2008/15/0201

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Veröffentlicht am 02.09.2009
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Slbg 1963 §54 Abs1;
LAO Slbg 1963 §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008150201.X02

Im RIS seit

11.10.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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