Index
L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertreter die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach, wann die Abgaben bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008150201.X02Im RIS seit
11.10.2009Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010