Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Abgabepflichtige Vermögenszuwächse nicht aufzuklären vermag, ist die Abgabenbehörde nicht verhalten, ihm nachzuweisen, wie er die ungeklärten Zuwächse verdienen hätte können. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X07 Im RIS seit 13.06... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Demjenigen, der aufklärungsbedürftige Geschäfte tätigt, die ihre Wurzel in einem Land haben, in dem österreichische Abgabenbehörden keine Sachverhaltsermittlungen durchführen können, trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht und es liegt an ihm die zweifelhaften Geschäftsbeziehungen vollkommen offen zu legen (Hinweis E 8.4... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Es obliegt der Abgabenbehörde und nicht dem Abgabepflichtigen, zu beurteilen inwieweit Hilfsaufzeichnungen geeignet sind, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu belegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Wer dunkle und undurchsichtige Geschäfte macht und das über diesen lagernde Dunkel auch nachträglich nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene abgabenrechtliche Risiko selbst zu tragen. Dies gilt umsomehr, wenn es sich um Tatbestände handelt, die im Ausland (Liechtenstein und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §12 Abs4;UStG 1972 §12 Abs5;
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für eine Schätzung vor, ist es der Abgabenbehörde nicht verwehrt, im Schätzungsweg eine am Umsatzverhältnis orientierte Aufteilung in nicht abziehbare und abziehbare Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Wie bei jeder Schätzung muß jedoch auch hier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Schätzung, daß die auf diese Weise zu ermittelnden Größen den tatsächlich erzielten Ergebnissen nur bis zu einer mehr oder weniger großen Genauigkeit entsprechen können, wobei naturgemäß die Unsicherheiten dann größer sein werden, wenn Anhaltspunkte, von denen aus schlüssige Folgerungen gezogen werden könne... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §26 Z7 litb;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Der Verpflegungsmehraufwand eines Abgabepflichtigen anläßlich seiner Reise in ein auswärtiges Krankenhaus ist grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Höhe der Verpflegungsmehrkosten kann nicht nach den Bestimmungen des § 26 Z 7... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Mangels anderer verwertbarer Anhaltspunkte kann angenommen werden, daß eine vom Abgabepflichtigen selbst vorgeschlagene Zuschätzung nach menschlichen Ermessen nur die Untergrenze eines der Realität möglichst nahekommenden Schätzungsergebnisses darstellen dürfte. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen der Schätzung, daß die ermittelten Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können, wobei naturgemäß die Unsicherheiten dann größer sein werden, wenn Anhaltspunkte, von denen aus schlüssige Folgerungen gezogen werden können, nur in geringem... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Gastwirtin, sie ermittelte für das Streitjahr ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG. Aus einem "Lieferungs- und Leistungsübereinkommen" mit einer Brauerei, das auch auf die "Rechts- und Geschäftsnachfolger" der Vertragschließenden übergehen soll, erhielt die Beschwerdeführerin von dieser Brauerei (aus Anlaß der Errichtung eines neuen Saales mit ca. 500 Sitzplätzen) noch im Jahre des Vertragsabschlusses (1984) einen "baren, einmaligen und nicht rückzahlbaren Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §9;
Rechtssatz: Für die Bildung einer Investitionsrücklage ist nicht eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung Voraussetzung, sondern daß der Gewinn seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist. Eine griffweise und pauschale Schätzung hingegen steht d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Eine formell nicht abgeschlossene Buchhaltung begründet allein noch keine Schätzungsberechtigung bzw Schätzungsverpflichtung, sofern andere Buchhaltungsunterlagen die Richtigkeit der Bilanzansätze gewährleisten oder es zumindest ermöglichen, die Bilanzansätze zu berichtigen. European Case La... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1BAO §21 Abs1EStG 1972 §15EStG 1972 §19EStG 1972 §4 Abs1EStG 1972 §4 Abs3EStG 1972 §6 Z3
Rechtssatz: Handelt es sich bei einem "Zuwendungsbetrag" einer Brauerei an einen Gastwirt ungeachtet der Verwendung des Ausdruckes "nicht rückzahlbar" nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um ein Darlehen (zur Gä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Dem Abgabepflichtigen steht es frei, mehrere Kassabücher zu führen und nur den jeweiligen Monatssaldo in das "Hauptkassabuch" einzutragen. Eine aus diesem Grunde vorgenommene Schätzung ist daher unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die belangte Behörde muß ihre Schätzungsmethode nachvollziehbar gestalten und schlüssig begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140058.X03 Im RIS seit 22.10.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0109 E 25. November 1986 RS 3 Stammrechtssatz Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Schätzungsberechtigung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130087.X02 Im RIS seit 16.09.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Macht die Bf drei konkret bezeichnete Aufwendungen geltend und hat die belangte Behörde diese dem Grunde nach anerkannt und gegen die Höhe derselben keine konkreten Einwendungen erhoben, sind die Voraussetzungen für eine Schätzung der Aufwendungen nicht gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Wird die Auffassung vertreten, ein Traktor würde nicht nur im Gewerbebetrieb, sondern auch in der Landwirtschaft des Bf Verwendung finden, wäre eine aliquote Aufteilung der Ausgaben auf die beiden Betriebe durchzuführen, wobei diese Aufteilung, falls der Bf keine entsprechenden Auskünfte erteilt oder solche verweigert hätte, im ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Schätzung eines Blumenverkäufers im Umherziehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140049.X01 Im RIS seit 16.06.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Unterläßt der Abgabepflichtige zielführende substantiierte Behauptungen und Beweisanträge zur Ermittlung wirklichkeitsnaher Schätzungsgrundlagen, dann erhöht er damit das Maß an Unsicherheit, welches naturgemäß jedem Ergebnis einer Schätzung innewohnt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht70/10 Schülerbeihilfen
Norm: BAO §184 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §4 Abs3;
Rechtssatz: Als Voraussetzung für die Schätzung des Einkommens der Person, deren Einkommen für die Beurteilung der Bedürftigkeit maßgeblich ist, reicht die Tatsache, daß diese Person im Inland keinen Wohnsitz und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht aus. Aus den Abs... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO Stmk 1963 §147;LAO Stmk 1963 §149;
Rechtssatz: Wenn mehrere Schätzungsmethoden möglich sind, ist die Wahl der tatsächlichen anzuwendenden Schätzungsmethode der Behörde überlassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985170084.X02 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schätzungsmethode (hier: Änderungsschneiderei im Inland und Ausland). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1984130276.X01 Im RIS seit 08.04.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Schätzung einer Tanzschule. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130195.X01 Im RIS seit 04.03.1987 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/6, S 291;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Schätzungsgrundlage bei unbestrittener Verkürzung des Wareneinsatzes. Ausführliche Darlegungen über die Kalkulation bei einem Zahnarzt, im Wege eines äußeren Betriebsvergleiches. Streitpunkte waren: 1) Verkürzung des Wareneinsatzes 2) Rohaufs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Vernichtete Grundaufzeichnungen sind immer und zu jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen, und verpflichten die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Eine Geldverkehrsrechnung (jahreweiser Vergleich der Ausgaben mit den zu ihrer Bedeckung verfügbaren Mitteln) stellt eine taugliche Schätzungsmethode dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986140043.X01 Im RIS seit 25.11.1986 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4, S 62 links unten). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, welcher Zeitraum (hier: Unternehmensführung zwei Jahre mit Gewinn außerhalb des Prüfungszeitraumes, 13 Jahre mit Verlust) einem Schätzungsverfahren gemäß § 184 BAO zugrundezulegen ist (Unterstellung des Betriebes als Liebhaberei). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...