Mit Sacheinlagevertrag vom 13. Oktober 1989 wurde die protokollierte Kommanditgesellschaft E OHG (richtig: das von dieser betriebene Unternehmen) als Sacheinlage mit allen Aktiven und Passiven als Gesamtsache auf Grundlage der Einbringungsbilanz zum 1. August 1989 unter Ausnützung der Begünstigungbestimmungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) gegen Gewährung von Aktien im Nennbetrag von S 5 Millionen in die neu gegründete E AG eingebracht. Mit dem im Instanzenzug... mehr lesen...
KK sen und KK jun schlossen zum Zweck des Betriebes eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma den Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991. KK sen. brachte das bisher von ihm in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes betriebene gastgewerbliche Unternehmen in die damit errichtete OHG ein. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "4 Einlagen 4,1 Sacheinlage: Betriebsvermögen: Die Einlage des Gesellschafters KK sen. wird aus dem gesamten, aktiven und passiven Betri... mehr lesen...
Mit Sacheinlagevertrag vom 16. August 1989 brachte Rudolf Pfurtscheller den von ihm als Einzelunternehmen geführten Hotelbetrieb mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der Bilanz vom 31. Dezember 1988 in die Beschwerdeführerin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG), BGBl. Nr.69/1969, ein. Mit Stichtag vom 1. Jänner 1989 trat die Beschwerdeführerin in alle zum ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 5
(Hier: Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete
GmbH) Stammrechtssatz Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, re... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 5 Stammrechtssatz Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, reichen nicht aus, um den Wert der Gegenleistung durch den Wert des G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0101 5
(Hier: Einbringung von Grundstücken in eine neu zu gründende
OHG) Stammrechtssatz Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, rei... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt den Handel und die Aufstellung von Automaten. Anläßlich einer die Veranlagungsjahre 1986 bis 1989 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß bei den in einer Spielhalle sowie in verschiedenen Gaststätten und an anderen Standorten aufgestellten Geldspielautomaten die Umsätze durch Anwendung eines Faktors von 1,3 bzw. 1,5 vom Kasseninhalt auf den Kasseneinwurf ermittelt worden waren. Nach den Ausführungen im Prüfungsbericht seien... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0064 3 Stammrechtssatz AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten zu entrichtende USt (Höhe des Vervielfachers). ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtmagistrates Innsbruck vom 27. November 1989 wurde der abgabenpflichtige Umsatz des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Jänner 1987 bis 15. Juli 1988 auf Grund des Ergebnisses der in seinem Betrieb ("X-Keller") in Innsbruck durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß den Bestimmungen des Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetzes, LGBl. Nr. 102/1973 in der geltenden Fassung (im folgenden: Tir GetrStG) mit insgesamt S 3,256.990,-- festgestellt und die... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO Tir 1984 §147 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 89/14/0114 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung zulässig, steht der Abgabenbehörde die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode grundsätzlich frei (Hinweis E 2.6.1992, 88/14/0080). Die Ermittlung von Umsatz und Ertrag des Einzelunternehmens ... mehr lesen...
Zu dem dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt wird auf das Vorerkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. November 1992, 92/13/0179, verwiesen. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof unter Berufung auf die Entscheidung eines verstärkten Senates des Obersten Gerichtshofes vom 21. November 1991, 14 Os 127/90-17, EvBl 1992/26, JBl 1992, 656, die Auffassung vertreten, daß das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, wenn in der Folge mit Bezieh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §133;BAO §184 Abs1;FinStrG §33 Abs1;FinStrG §34 Abs1 idF 1975/335; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1256/80 E 27. Mai 1981 VwSlg 5594 F/1981; RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand allein, daß zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich des in Rede stehenden Zeitraumes eine Veranlagung auf Grund einer Schätzung durchgeführt wurde, vermag an der d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte in den Streitjahren 1980 und 1981 ausschließlich Einkünfte aus der Aufstellung von Automaten. Die Gewinnermittlung erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Für die Streitjahre fand in seinem Betrieb eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Der Prüfer stellte fest, daß pro eingesetztem Geldspielautomaten lediglich monatliche Erlöse in Höhe von S 5.000,-- bis S 16.000,-- erklärt worden waren, während die durchschnittlichen Einspielergebnisse vergleichbarer Betrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übernahm zum 1. Dezember 1984 von seinem Vater den Betrieb einer Tabak-Trafik. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten der Finanzbehörden erliegt ein Aktenvermerk über ein am 12. September 1986 von der Strafsachenstelle des Finanzamtes mit einem angeblichen Journalisten S. geführtes Ferngespräch. Der Anrufer nannte danach die Anschriften der Wohnung des Beschwerdeführers, der Wohnung der Ehegattin des Beschwerdeführers sowie des Unternehmens. Er ga... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12 Stammrechtssatz Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/08 89/14/0014 2 Stammrechtssatz Ist die Schätzungsbefugnis gegeben, so steht die Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Die von der AbgBeh angewandte Methode, die tatsächlich erzielten Einnahmen im Wege einer Gewinn-Verlust-Rechnung zu ermitteln und sodann auf Grund eines inn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 1 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde hat die Grundlagen der Abgabenerhebung nach Lehre und Rechtsprechung auch dann zu schätzen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß ein beim Abgabepflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen, oben angeführten Abgabenbescheide als unbegründet ab und stützte ihre Entscheidung im wesentlichen auf folgende Erwägungen: 1. KFZ-Fahrschule: Der Beschwerdeführer habe im Prüfungszeitraum eine KFZ-Fahrschule in der Form betrieben, daß die theoretische Ausbildung seiner Fahrschüler in den Räumlichkeiten seiner Motorbootfah... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2127/71 E 27. März 1973 RS 1 Stammrechtssatz Hat die Behörde neu hervorgekommenes Vermögen festgestellt, dessen Herkunft vom Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen wurde, kann sie annehmen, daß es aus steuerpflichtigen Einkünften stammt. Es ist dabei nicht ihre Aufgabe, nachzuweisen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als (damaliger) Universitätsassistent auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte setzten sich in den Jahren 1983 bis 1985 aus Einkünften als Lehrbeauftragter für Mathematik in Österreich und aus Einkünften als Visiting Assistent Professor an der Purdue University (USA) zusammen. Im Jahre 1986 bezog der Beschwerdeführer an selbständigen Einkünften nur solche als Lehrbeauftragt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 3 Stammrechtssatz Den Aufwendungen für einen beruflich veranlaßten zweiten Haushalt an einem Ort, der sich als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kann mangels einer... mehr lesen...
Was die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles anlangt, wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 1990, Zl. 87/17/0132, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Vorstellungsbescheid der Salzburger Landesregierung vom 21. Jänner 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Die belangte Behörde hätte es unterlassen, in der Begründung: ihres die Vorstellung abweisenden Bescheides jene ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §184 Abs1;LAO Slbg 1963 §144 Abs1;LAO Slbg 1963 §90;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einer Schätzung handelt es sich nicht um einen Akt der freien Willensbildung der Behörde, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung (Hinweis E 12.2.1965, 2097/63; E 11.12.1987, 86/17/0101). ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO Slbg 1963 §144 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandf... mehr lesen...
I. Das Verfahren S. 4 1. Der Beschwerdeführer S. 4 2. Die Gesellschaft S. 4 3. Die Villa S. 9 4. Der Verdacht S. 11 5. Die Selbstanzeigen S. 12 5.1. Dr. Gustav St. S. 12 5.2. Dr. Paul S. S. 17 6. Die erste Prüfung S. 18 6.1. Erhebungen S. 18 6.2. Aussagen S. 19 6.3. Vorhalteverfahren S. 21 6.4. Schlußbesprechung S. 24 6.5. Prüfungsbericht S. 26 6.6. Kontrollmitteilung S. 27 7. Das Strafverfahren S. 28 7.1. Einleitung S. 28 7.2. Aussagen S. 29 7.3. Der Beschluß S. 37 8. Die zweite Prüf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12 Stammrechtssatz Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen -... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ARD 4469/22/93, S 7; ARD 4472/48/93, S 6; ARD 4471/53/93, S 6; ARD 4470/26/93, S 6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer (ein Ehepaar) sind Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Grünlandwirtschaft- Milchkuhhaltung). Auf den landwirtschaftlichen Flächen angrenzenden, als Grundvermögen bewerteten (vgl. hiezu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Jänner 1988, Zl. 86/15/0141, auf das gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird) Flächen haben sie vier Fußballplätze samt den dazugehörenden Anlagen eingerichtet, die sie an Sportvereine vermieten. Im Zuge ... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1UStG 1972 §12 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0279 E 15. Juni 1988 VwSlg 6333 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist wohl richtig, daß abzugsfähige Vorsteuern auch im Schätzungsweg ermittelt werden können; Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, daß gem § 12 Abs 1 UStG 1972 als erwiesen angenommen werde... mehr lesen...