Der Beschwerdeführer ist Baumeister. Er erstattet schon seit Jahren keine Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen und führt keine fortlaufenden ordnungsgemäßen Aufzeichnungen. Für das Jahr 1987 erfolgte eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatzsteuer und Straßenverkehrsbeitrag. Dabei wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer die Umsätze nicht fortlaufend aufzeichnete, sodaß sie anhand vorgelegter Rechnungsdurchschriften ermittelt werden mußten. Die Ausgangsrechnungen ware... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §16;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992140028.X01 Im RIS seit 23.06.1992 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb im Zeitraum 1976 bis 1982 gemeinsam mit ihrer Schwester einen Einzelhandel mit Textilien in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit 10. Oktober 1982 schied die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin aus; ihre Schwester führte den Betrieb als Einzelunternehmer weiter. Für die Jahre 1981 und 1982 fand in dem Unternehmen eine Betriebsprüfung statt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß der mit 8,8 vH erklärte Rohaufschlag weit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Gastwirtschaft und eine Tankstelle. Für die Jahre 1977 bis 1984 erklärte er folgende Betriebsergebnisse: GASTHAUS TANKSTELLE S S 1977 21.873,-- 20.442,-- 1978 -34.749,-- 19.865,-- 1979 - 1.019,-- 25.040,-- 1980 18.344,-- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schon die sachliche Unrichtigkeit der Aufzeichnungen verpflichtet die Abgabenbehörden, die Grundlagen der Abgabenerhebung im Schätzungswege zu ermitteln. Dabei ist es nicht von Bedeutung, daß die unrichtigen Aufzeichnungen "offensichtlich auf Verwaltungsfehler und Schlamperei (wegen Hausbau und familiärer Probleme)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 1 Stammrechtssatz Die Abgabenbehörde hat die Grundlagen der Abgabenerhebung nach Lehre und Rechtsprechung auch dann zu schätzen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß ein beim Abgabepflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Ob ein in der Vermögensdeckungsrechnung des Betriebsprüfers ausgewiesener Fehlbetrag als vom Abgabepflichtigen aufgeklärt anzusehen ist oder nicht, stellt sich als eine Frage der Beweiswürdigung dar. B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §2 Abs4;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Wird bei einer Mitunternehmerschaft der Gewinn geschätzt oder durch geschätzte Hinzurechnungen erhöht, so wirkt sich die Schätzung (Erhöhung) unmittelbar auf die Steuerbemessungsgrundlage der einze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer traten als Mitglieder einer Musikgruppe in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht auf. Die Ermittlung des Gewinnes erfolgte gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich der die Jahre 1979 bis 1983 umfassenden Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen fest, die zu Zuschätzungen führten. Das Finanzamt folgte der Ansicht des Betriebsprüfers und erließ im wiederaufgenommenen Verfahren entsprechende Bescheide betreffend Umsatzsteuer s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb in den Streitjahren in der Rechtsform eines Einzelunternehmens einen Zweiradhandel. Ihren Gewinn ermittelte sie gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Anläßlich einer für die Jahre 1981 bis 1983 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer Mängel der Aufzeichnungen sowie einen Fehlbestand bei Motorrädern fest. Im Wege der Schätzung nach § 184 BAO nahm er daher ausgehend vom Einstandspreis der Motorräder eine auf die Streitjahre gleich verteilte Erlöshinzurechn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schätzungsberechtigung besteht für die Behörde sowohl bei materiellen als auch bei formellen Unzulänglichkeiten der Aufzeichnungen. Es müssen aber die formellen Beanstandungen so schwerwiegend sein, daß sie einen berechtigten Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Aufzeichnungen nach sich ziehen. Entscheidend is... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Ge... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 7. Juli 1986 teilte das Bundesamt für Finanzen in Bonn der belangten Behörde mit, daß die Beschwerdeführerin in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt steuerpflichtig und beim Finanzamt D. steuerlich erfaßt sei. Die Beschwerdeführerin habe im Jahre 1979 ein Mietwohngrundstück in Duisburg um 280.000 DM verkauft. Nach Abzug der vom Erwerber übernommenen Verbindlichkeiten dürften ihr 220.000 DM zugeflossen sein. Von einer Erbengemeinschaft N., an der die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0279 E 15. Juni 1988 VwSlg 6333 F/1988 RS 4 Stammrechtssatz Mit jeder Schätzung muß eine gewisse Unsicherheit hingenommen werden. Diese wird umso größer sein, je geringer die Anhaltspunkte sind, von denen aus schlüssige Folgerungen gezogen werden können. Euro... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Die Ermittlung von Einkünften aus Kapitalvermögen unter Zugrundelegung des Mittels aus einer Verzinsung nach dem Eckzinssatz und einer Verzinsung für längerfristig gebundene Veranlagungen ist schlüssig; von einer willkürlichen Schätzung kann bei einer solchen Ermittlung der Bes... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. (Beschwerdeführerin) übt nach ihren Angaben folgende Tätigkeiten aus: Handel mit Waren aller Art (insbesondere festen und flüssigen Brennstoffen, Treibstoffen und Schmiermittel), Durchführung von Transporten mittels eigener Kraftfahrzeuge, Schad- und Abfallstoffsammlung, - verbringung und - beseitigung sowie Wiedergewinnung verwertbarer Rohstoffe aus diesen Produkten, Reinigung öffentlicher Straßen und Plätze sowie die Beseitigung von Schnee,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0121 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (du... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Tabak-Trafik in Wien. Wie insbesondere aus einer Beilage zur Umsatzsteuererklärung für 1984 ersichtlich ist, wurde die Aufteilung des Gesamtumsatzes auf "unecht befreite" Umsätze, auf Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, sowie auf Umsätze, die mit einem Steuersatz von 20 % zu versteuern sind, kalkulatorisch ermittelt. So wurden die "unecht befreiten" Umsätze und die Umsätze, die einem Steuersatz von 10 % unterliegen, durch Anwendung vo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Trabertrainer; er ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1979 bis 1981 stellte der Prüfer unter anderem Aufzeichnungsmängel sowie eine Unterdeckung der Lebenshaltungskosten des Beschwerdeführers für das Jahr 1980 fest und begründete damit Hinzurechnungen zu den erklärten Umsätzen und Gewinnen im Ausmaß von S 10.000,-- (1979), S 120.000,-- (1980) und S 10.000,-- (1981). Mit Vorhaltsbeantwortung vom 5.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0190 E 13. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine kalkulatorische Überprüfung des Umsatzes, die nur eine Warengruppe betrifft, ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990130045.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Weder Aufzeichnungsmängel noch eine allenfalls zu geringe Bewertung von Goldmünzen in der Vermögensteuererklärung begründen für sich im konkreten Fall Zweifel an sämtlichen Aussagen des Steuerpflichtigen; insbesondere nicht an dem Vorbringen, daß zur Deckung der Lebenshaltungskosten Einnahmen aus dem Verkauf von Go... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0015 E 7. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Wurden dem StPfl im abgabenbehördlichen Verfahren die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlußfolgerungen und die angewendete Schätzungsmethode zur Kenntnis gebracht, so ist es an ihm gelegen, konkrete Umstände und Überlegungen vorzubringen, aus denen sich ergibt, d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0177 E 30. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Es liegt im Wesen einer Schätzung, daß dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist. Der AbgBeh steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode im allgemeinen frei. Das gewählte Verfahren muß in sich schlüssig und stets auf das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2;UStG 1972 §18 Abs7;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Wenn die Behörde dem in keiner Weise näher begründeten Begehren nach verhältnismäßiger Aufteilung der bei der Nachkalkulation festgestellten Beträge an verkürzten Einnahmen auf die Umsätze aus den einzelnen Warengruppen deswegen nicht entsprochen hat, wei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Kommanditistin der Firma K. & Co KG in Wien. Der unter anderem die Gewinnverteilung zwischen den Gesellschaftern regelnde § 7 des Gesellschaftsvertrages vom 25. April 1967 lautete: "§ 7 Bilanz, Verteilung des Gewinnes und Verlustes (1) Das Geschäftsjahr des Unternehmens ist ein Wirtschaftsjahr, welches mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Vertrages und dem gleichen Tage der darauffolgenden Jahre jeweils beginnt. Die Jah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Fotostudio und einen Videokassettenverleih in Wien. Auf Grund einer Anzeige wurde dem Finanzamt für den 21. und 22. Bezirk in Wien im Jahre 1985 unter anderem bekannt, daß der Beschwerdeführer sieben mit Kontonummer und Kontostand bezeichnete Sparbücher der M.-Bank, vier derartige Sparbücher der B.-Bank und ein Sparbuch der V.-Bank besitze. In der Folge wurde nach Ermittlungen durch das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz eine Betriebsprüf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §27;
Rechtssatz: Bei der Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen hat die Behörde zu beachten, daß Giralgeld - wenn überhaupt - nur äußerst gering verzinst wird, sodaß ein Überwiegen der Habenzinsen gegenüber den mit der Führung des Girokontos verbundenen Aufwendungen nicht von vorneherein ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Erhöht die Abgabenbehörde für die Ermittlung bzw Feststellung der Grundlagen zur Abgabenerhebung die Umsätze und Gewinne um die tatsächlichen Einlagen auf vorgefundenen Sparkonten sowie die Anschaffung von Wertpapieren, so bedeutet diese Erhöhung insofern eine Schätzung, als die Abgabenbehörden nicht unmittelbar Einnahmenfehlbet... mehr lesen...