Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt (Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Steht im Zeitpunkt der Bilanzerstellung (hier: im Zeitpunkt der Bescheiderlassung betreffend die Schätzung der Einkünfte der KG und des Anteiles des Abgabepflichtigen an diesen Einkünften, da es infolge eines Insolvenzverfahrens zur Erstellung von Bilanzen zu de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Im Rahmen der im Beschwerdefall nach den Bestimmungen des § 5 EStG 1972 (durch Schätzung nach § 184 BAO) vorzunehmenden Gewinnermittlung kommt es auf das Zufließen (vgl § 19 EStG 1972) der dem Abgabepflichtigen zuzuordnenden Einkünfte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat die Grundlagen der Abgabenerhebung nach Lehre und Rechtsprechung auch dann zu schätzen, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß ein beim Abgabepflichtigen eingetretener Vermögenszuwachs weder aus seinem erklärten Einkommen noch aus sonstigen Einnahmen, die der Einkommensteuer nicht unterli... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Installationsunternehmen. Bei einer hinsichtlich der Jahre 1974 bis 1983 vorgenommenen Betriebsprüfung wurde insbesondere festgestellt, daß ein Teil der gegenüber der Gemeinde Wien getätigten Umsätze während des gesamten Prüfungszeitraumes steuerlich nicht erfaßt worden war. Die Umsätze der Jahre 1975 bis 1983 wurden vom Prüfer auf der Grundlage von sogenannten "Personenkontoauszügen" der zuständigen Magistratsabteilung 6 ermittelt. Der Umsatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0119
Rechtssatz: Bei Schätzung von mit Mehreinnahmen in Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind diese A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/13/0119 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allg... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 18. Oktober 1988, 88/14/0092 (ÖStZB 1989, 39), den Berufungsbescheid im ersten Rechtsgang betreffend die oben angeführten Abgaben wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Auf die Ausführungen in dieser Entscheidung des Gerichtshofes wird verwiesen. Die belangte Behörde hat in der Folge das Rechtsmittelverfahren entsprechend der vom Verwaltungsgerichtshof geäußerten Rechtsansicht durch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140209.X01 Im RIS seit 19.02.1992 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob als Erbin nach Friedrich Sch. gegen einen Bescheid über die Nachforderung von Lohnsteuer im Wege des Jahresausgleiches für 1986 das Rechtsmittel der Berufung. Im Berufungsverfahren wurde eine Bestätigung vorgelegt, wonach für Friedrich Sch. im Jahre 1986 für die Zeit vom 25. April bis 17. November 1986 (207 Tage) Pflegeentgelte im Betrag von S 76.850,-- bezahlt worden seien. Das Finanzamt erließ hierauf eine Berufungsvorentscheidung und berücksichtigte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Im Bereich der Ermittlung des Sachverhaltes ist den Parteien gemäß § 115 Abs 2 BAO Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Das in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Recht auf Parteiengehör besteht unter anderem darin, dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zu geben, sich zu ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;
Rechtssatz: Wenn die Verminderung der grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung anerkannten Aufwendungen für die Pflege eines Steuerpflichtigen in einer Krankenanstalt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §276 Abs1;BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Berufungsvorentscheidung (mit der erstmals im Abgabenverfahren eine "Haushaltsersparnis" geschätzt wird) entgegen der Bestimmung des § 93 Abs 3 lit a BAO keine Begründun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in W ab 1. September 1981 einen Nachtclub; dies zunächst in einem Mietlokal, ab 1985 in einem 1983 um S 2,4 Mio erworbenen und 1983 bis 1985 um ca. S 1,5 Mio um- und ausgebauten Gebäude. In diesem Nachtclub waren von Beginn an vier, in der Folge bis zu sieben Thailänderinnen, aber auch Afrikanerinnen als Tänzerinnen und Animierdamen beschäftigt. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schätzungsbefugnis im Falle mangelhafter Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben hinsichtlich der Getränke in einem Nachtclub. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140161.X01 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 86/13/0071 1 Stammrechtssatz Ob die steuerliche Nacherfassung einzelner Betriebsvorfälle auf Grund vorgefundener Unterlagen oder von Kontrollmaterial möglich ist, ob die Abgabenbehörde Sicherheitszuschläge vornimmt, ob sie ihre Schätzung mit Kalkulationsdifferenzen begründet, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einnahmen aus der Aufstellung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Im Zuge einer im Jahre 1987 durchgeführten, die Besteuerungsgrundlagen der Jahre 1981 bis 1985 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung erklärte der Beschwerdeführer, sämtliche Buchhaltungsunterlagen seines Betriebes seien verbrannt; Aufzeichnungen über die Anzahl der Freispiele, der ausbezahlten Gewinne und die "Gamble"-Vorgänge habe er gar nicht geführt. Er habe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf, daß der belangten Behörde bei der Schätzung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage eines Automatenaufstellers (Ermittlung des Vervielfachers unter Heranziehung eines äußeren Betriebsvergleiches) keine Rechtswidrigkeit unterlaufen ist. European Case Law Id... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1980 bis 1982 u. a. Einkünfte aus der Aufstellung von Automaten. Im Jahr 1984 fand beim Beschwerdeführer eine Betriebsprüfung statt, die den Zeitraum 1980 bis 1982 umfaßte. Im Zuge dieser Betriebsprüfung erfolgte die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Umsatz-, Einkommen-und Gewerbesteuer hinsichtlich der Automatenerlöse gemäß § 184 BAO im Schätzungsweg durch Zugrundelegung von Feststellungen bei Vergleichsbetrieben. Das Finanz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit 20 % an der K-GmbH beteiligt. Eine bei dieser Gesellschaft durchgeführte Betriebsprüfung (BP) nahm Zuschätzungen zum erklärten Betriebsergebnis vor. Im Hinblick auf diese Zuschätzungen rechnete das Finanzamt dem Beschwerdeführer in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 1985 bis 1987 verdeckte Gewinnausschüttungen zu, woraus ein Abgabenrückstand von insgesamt S 706.849,-- resultierte. Für einen Teilbetrag von S 600.986,-- ersuchte der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und dessen Vater erwarben im Jahr 1979 das gesamte Aktienkapital einer schweizerischen Aktiengesellschaft zu einem Kaufpreis von insgesamt S 25,000.000,--. Das Beteiligungsausmaß des Beschwerdeführers betrug zunächst 40 Prozent und ab 1. Jänner 1983 51 Prozent. Das Vermögen der Aktiengesellschaft besteht ausschließlich aus einem in Österreich gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, dessen Einheitswert (zuzüglich des Einheitswertes eines zugehörigen Schl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines 1925 errichteten Wohngebäudes, aus dem er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Strittig ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Nutzungsdauer des Wohngebäudes im Sinne des § 7 Abs. 1 EStG 1972. Die belangte Behörde unterstellt in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid eine Gesamtnutzungsdauer von 113 Jahren, während der Beschwerdeführer in der wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das "Wiener Verfahren" stellt eine Schätzung dar, die dem Bereich der Sachverhaltsermittlung zuzuordnen ist und erst dann zum Tragen kommt, wenn der gemeine Wert von Aktien nicht aus Verkäufen abgeleitet werden kann. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §198 Abs1;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Darüber, ob durch eine von der Betriebsprüfung vorgenommene griffweise Zuschätzung bei der GmbH dem Steuerpflichtigen einem Gesellschafter der GmbH tatsächlich ein monetärer Vorteil entstanden ist, ist nicht im Nachsichtsverfahren, sondern in dem die Einkommensteuerfestsetzung betreffenden Verfahren a... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) maßgebende Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes kann in der Regel nur geschätzt werden; dies trifft insbesondere auf Wirtschaftsgüter mit besonders langer Nutzungsdauer, wie Wohngebäuden, regelmäßig zu. Für eine solch... mehr lesen...
Die seit 23. Jänner 1985 registrierte beschwerdeführende GmbH, an deren Stammkapital M. und G. (dessen Anteil von seinem Dienstnehmer Z. treuhändig verwaltet wurde) je zur Hälfte beteiligt waren, unterhält ein Betonmischwerk. Im Zuge einer den Streitzeitraum umfassenden Betriebsprüfung hielt der Prüfer folgendes fest: Ein Kassabuch oder Kassakonto sei nicht geführt worden. Die Bargeldbewegungen seien daher im Rechnungswesen nicht ordnungsgemäß erfaßt, sondern auf den Bankkonten (E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0186
Rechtssatz: AusfzF der Schätzungsbefugnis im Falle eines Beton erzeugenden Unternehmens (hier: keine genaue Aufzeichnung des Schotterzuganges, fehlende Auftragsaufzeichnungen und Mischaufzeichnungen; keine Aufzeichnungen über die Anz... mehr lesen...
Dem gegenständlichen Verfahren liegt ein Bericht des Magistrates der Stadt Wien, MA 4, Referat 2, vom 9. März 1989 betreffend die Überprüfung der Vergnügungssteuer für die Filmvorführungen im "Revisionszeitraum 1/84 bis 1/89" im S-Kino in W, zugrunde, wobei eingangs dieses Berichtes der Name der Beschwerdeführerin genannt ist. In diesem Bericht heißt es auszugsweise: "Ein Kassabuch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend wird nicht geführt. Als Prüfungsunterlagen bzw. Geschäfts... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge müssen s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt eine Tabaktrafik und erzielt dabei unter anderem auch Erträge aus dem Lotto- bzw. Totogeschäft, die gemäß § 2 Z. 1 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit sind. Streit besteht vor dem Verwaltungsgerichtshof darüber, in welchem Ausmaß die Umsätze aus der genannten Tätigkeit mit anteiligen Betriebsausgaben belastet sind, weil nur auf diese Weise die Höhe des befreiten Teilgewinnes festgestellt werden kann. Die Beschwerdeführerin hat die Stre... mehr lesen...