RS Vwgh 1990/10/23 89/14/0145

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Veröffentlicht am 23.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
GewStG §31 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 241;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Schwerpunktes der von Zentrale und Außenstelle eines Kreditunternehmens entfalteten Tätigkeiten ist auf das Gesamtbild abzustellen; nicht entscheidend wäre eine zentrale Kontenführung (Hinweis BFH 6.3.1974, Bundessteuerblatt 2 1974, S 341) oder eine Betragsgrenze, ab der von Außenstellen initiierte Geschäfte, die einen Kapitalertrag bringen, einer Genehmigung der Hauptanstalt bedürfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140145.X05

Im RIS seit

23.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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