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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 241;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Schwerpunktes der von Zentrale und Außenstelle eines Kreditunternehmens entfalteten Tätigkeiten ist auf das Gesamtbild abzustellen; nicht entscheidend wäre eine zentrale Kontenführung (Hinweis BFH 6.3.1974, Bundessteuerblatt 2 1974, S 341) oder eine Betragsgrenze, ab der von Außenstellen initiierte Geschäfte, die einen Kapitalertrag bringen, einer Genehmigung der Hauptanstalt bedürfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140145.X05Im RIS seit
23.10.1990