Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/11, 642;
ÖStZ 1991, 569;
ZGV 1991/1, 3;
Rechtssatz: Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, reichen nicht aus, um den Wert der Gegenleistu... mehr lesen...
1.1. Die beschwerdeführende Partei ist eine überregionale Genossenschaft, die auch im Gemeindegebiet der Stadt T Betriebsstätten unterhält. Unter anderem werden auch Getränke und Speiseeis entgeltlich an Letztverbraucher abgegeben. Die Abgabe erfolgt in gleicher Weise an Genossenschaftsmitglieder und an andere Kunden sowie an Einwohner von T und an Bewohner anderer Gemeinden. Für die mit Genossenschaftsmitgliedern getätigten Umsätze (nachzuweisen durch die gesammelten Kassazettel) gew... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO OÖ 1984 §144;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat im Rahmen des Schätzungsverfahrens zur Erreichung des Zieles einer solchen Schätzung, nämlich der sachlichen Richtigkeit des Ergebnisses, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben, im Rah... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig tätiger Versicherungsvertreter. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelte er für das Streitjahr 1986 in der Weise, daß er die Betriebseinnahmen von S 111.414,-- unter Hinweis auf den Erlaß des Bundesministers für Finanzen vom 19. April 1983, Zl. 06 0411/1-IV/6/83, AÖFV Nr. 150, zunächst um den in diesem Erlaß vorgesehenen Höchstbetrag für Betriebsausgaben von S 15.000,-- kürzte. Vom Unterschiedsbetrag von S 96.414,-- nahm er mit 20 % (S 19.200,--)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 423; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0058 E 29. September 1987 RS 4 Stammrechtssatz Für die Bildung einer Investitionsrücklage ist nicht eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung Voraussetzung, sondern daß der Gewinn sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Jahren 1980 bis 1983 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese resultierten aus der Verrichtung von Buchhaltungsarbeiten und steuerlichen Hilfstätigkeiten für verschiedene Personen. Da der Beschwerdeführer für die oben genannten Jahre bis nach Abschluß einer gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG angeordneten abgabenbehördlichen Prüfung weder Abgabenerklärungen erstattete noch den Prüfungsorganen Belege zur Verfügung stellt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990/341;
Rechtssatz: Bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um die Ausübung von Ermessen, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988130105.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Die von der Abgabenbehörde im konkreten Fall vorgenommene Schätzung des auf Grund und Boden entfallenden Anteiles des Gesamtkaufpreises mehrerer vom Käufer vermieteter Eigentumsw... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Im Rahmen der Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer einer vermieteten Eigentumswohnung kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter über den von ihm angenommenen Nutzungszeitraum hinaus die Wo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Wurde für ein Gebäude samt Grund und Boden ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart, so ist eine Aufteilung desselben auf Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits vorzun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;
Rechtssatz: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes kann regelmäßig nur geschätzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X0... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (aufgrund von Pensionsbezügen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und zwar aus der Untervermietung eines Geschäftslokales in Wien sowie aus der Vermietung von vier Eigentumswohnungen in Salzburg. Im Rahmen einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1979 bis 1982 traf der Prüfer hinsichtlich der vier vermieteten Eigentumswohnungen u.a. die Feststellung, daß diese an die C-Hotelbetriebsgesellschaft mbH ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/14, 235;
Rechtssatz: Die mögliche Ungenauigkeit der Schätzung wird umso größer, je weiter der Zeitraum, für welchen geschätzt wird, von jenem Zeitraum entfernt ist, für den noch - wenn auch dürftige - Unterlagen vorhanden sind. Das Fehlen der Buchhaltung für einen bestimmten Zeitraum macht es... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/14, 235;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen einer Schätzung, daß dabei eine Beweisführung für ein bestimmtes Ergebnis nicht möglich ist. Der AbgBeh steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode im allgemeinen frei. Das gewählte Verfahren muß in sich schlüssig und stets auf das Ziel gerichtet ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §201;GdGetränkesteuerG OÖ §4;GdGetränkesteuerG OÖ §8;LAO OÖ 1984 §144 Abs1;LAO OÖ 1984 §149 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 400;
Rechtssatz: Hat der AbgPfl bei seinen Selbstbemessungen die Bemessungsgrundlage nicht um Beträge ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37013 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1 impl;Getränke- und SpeiseeissteuerG NÖ 1973 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §149 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 400;
Rechtssatz: Es ist zw dem Grund des Abgabenanspruches und seiner Höhe zu unterscheiden, wobei, wenn feststeht, daß nich... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37013 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1 impl;Getränke- und SpeiseeissteuerG NÖ 1973 §7 Abs1;LAO NÖ 1977 §149 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 400;
Rechtssatz: Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/6, 341;
ÖStZ 1990/11, 191;
Rechtssatz: Es liegt im Wesen eines Sicherheitszuschlages, daß er nicht "berechnet" wird, sondern pauschal dem Umstand Rechnung trägt, daß das Abgabenermittlungsverfahren zur Annahme berechtigt, der AbgPfl habe nicht sämtliche Einnahmen erklärt. So gesehen soll mi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die belBeh kann zur Klarstellung der Frage, ob in Hinkunft Gewinne erzielbar sein werden, normale wirtschaftliche Verhältnisse unterstellen, ohne daß dies einen wesentlichen Verf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in der Bundesrepublik Deutschland eine Landwirtschaft betreibt und an einem in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführten Kurhotel beteiligt ist, erwarb im Jahr 1971 im Inland einen in einer alpinen Region gelegenen, 147 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb um 6 Mio S. Die in diesem Betrieb zunächst ausgeübte intensive Rinderhaltung mit hoher Milchproduktion mußte nach einem Zeitraum von rund zwei Jahren wegen Unrentabilität aufgegeben ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §138 Abs1;BAO §161 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2;BAO §184 Abs3;EStG 1972 §26 Z7; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 89;
Rechtssatz: Eine Schätzung gem § 184 BAO kommt hins Kilometergeldersatz gem § 26 Z 7 EStG 1972 nicht in Frage, weil es sich dabei um den Ersatz konkreter (durch Zeit, Strecke, Z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, eine Seilbahngesellschaft, hat beim Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Streitzeitraum Fahrtkostenpauschale seines Vorstandsmitgliedes als gemäß § 26 Z. 7 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehöriges Kilometergeld unberücksichtigt gelassen. Der Beschwerdeführer, eine Seilbahngesellschaft, hat beim Lohnsteuerabzug und bei der Berechnung des Dienstgeberbeitrages z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine kalkulatorische Überprüfung des Umsatzes, die nur eine Warengruppe betrifft, ist zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988130190.X01 Im RIS seit 13.09.1989 Zuletzt aktualisiert am 20.08.2009 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §131 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §9; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 86; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0058 E 29. September 1987 RS 4 Stammrechtssatz Für die Bildung einer Investitionsrücklage ist nicht eine formell ordnungsmäßige Buchhaltung Voraussetzung, sondern daß der Gewinn sein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;UStG 1972 §10 Abs1;UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;UStG 1972 §10 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖstZB 1990, 69;
Rechtssatz: Um die stpfl Umsätze des AbgPfl, der teilweise wissenschaftlich tätig war, für einen bestimmten Zeitraum und die Bemessungsgrundlage nach den Steuersätzen des § 10 Abs 1 un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0206 E 14. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Feststellungen der belBeh, daß der Abgabepflichtige keine Aufzeichnungen betreffend seiner behaupteten Spielgewinne im Casino bzw keine beweiskräftigen Unterlagen vorgelegt habe und die vom AbgPfl geführten Zeugen ebenfalls keine konkreten Angaben über die ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/1, S 25;
Rechtssatz: Der Vergleich der Preise verschiedener Warengruppen im Wareneingangsbuch mit den im Geschäft des StPfl angegebenen Preisen ist als kalkulatorische Methode zur Ermittlung des Rohaufschlages zulässig und geeignet, die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/1, S 25;
Rechtssatz: Wurden dem StPfl im abgabenbehördlichen Verfahren die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlußfolgerungen und die angewendete Schätzungsmethode zur Kenntnis gebracht, so ist es an ihm gelegen, konkrete Umstände und Überlegungen vorzubringen, aus denen sich ergibt, daß die der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, 24;
Rechtssatz: Ausführungen bzgl einer Schätzung im Rahmen eines Einmann-Taxiunternehmens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985130188.X02 Im RIS seit 17.05.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990/1, 24;
Rechtssatz: Bringt der StPfl Umstände vor und stellt er Berechnungen an, die geeignet sind, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen glaubhaft zu machen, ist es Sache der Behörde, sich mit diesem Vorbringen auseinanderzusetzen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...