Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §184 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 400;Rechtssatz
Es ist zw dem Grund des Abgabenanspruches und seiner Höhe zu unterscheiden, wobei, wenn feststeht, daß nicht alle Abgabengegenstände im Gebiet der erhebenden Gd verbraucht worden sind, auch lediglich die Höhe der getränkesteuerpflichtigen bzw (korrespondierend) der nicht getränkesteuerpflichtigen Umsätze durch Schätzung festgestellt werden darf bzw muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170128.X04Im RIS seit
09.07.2001