Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §184 Abs1 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 400;Rechtssatz
Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Die Schätzung soll der Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen dienen, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987170128.X05Im RIS seit
09.07.2001