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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Die belBeh kann zur Klarstellung der Frage, ob in Hinkunft Gewinne erzielbar sein werden, normale wirtschaftliche Verhältnisse unterstellen, ohne daß dies einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellte.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen BerufungsbehördeVerfahrensbestimmungen Beweiswürdigung AntragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140105.X09Im RIS seit
17.10.1989Zuletzt aktualisiert am
14.12.2018