Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer beruflicher Telefongespräche ist die Abgabenbehörde zur Schätzung des Werbungskostenteiles verhalten (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229). European Case La... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt in Wien einen Kunst- und Antiquitätenhandel. Im Zuge einer den Zeitraum 1984 bis 1986 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung stellte der Prüfer fest (Tz 7a des BP-Berichtes), der Beschwerdeführer habe nach seiner Darstellung im Jahr 1986 von der Ehegattin ein Darlehen in Höhe von 670.000 S erhalten. In der Folge habe er ihr zur Abdeckung des Darlehens am 16. Dezember 1986 diverse private Investitionen (Kücheneinrichtung, Gaszentralheizung, Einrichtungsgege... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 27. August 1990 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Körperschaften bezugnehmend auf das hg Erkenntnis vom 7. Mai 1990, 89/15/0036, worin die Auffassung der Finanzbehörde bestätigt wurde, daß die Überlassung von Garagenplätzen an Arbeitnehmer einen tauschähnlichen Umsatz darstellt, mit, daß sie in ihrem Verwaltungsgebäude in Wien X eine Tiefgarage habe und 481 Mitarbeitern die Berechtigung erteilt habe, ihren privaten Pkw dort während der Dienstzeit abzust... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/22 90/13/0120 3 Stammrechtssatz Im Bereich der Ermittlung des Sachverhaltes ist den Parteien gemäß § 115 Abs 2 BAO Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Das in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommende Recht auf Parteiengehör besteht unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Im Schätzungswege sind auch Vorsteuern anzuerkennen, allerdings nur dann, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt worden sind, weil die Rechnungserteilung zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §3 Abs14;
Rechtssatz: Der Vorzug eines Garagenplatzes liegt nicht nur im Entfall der mühseligen und zeitraubenden Parkplatzsuche, sondern auch in der geschützten Abstellung des PKW, sodaß auch für den Fall, daß an der "Peripherie" der Stadt ausreichend viele Parkplätze zur Verfügung stünden, diesem Umstand b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige vermag keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen, wenn er - trotz ausreichend gewährten Parteiengehörs - erst im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Vorwürfe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0128 E 10. November 1989 VwSlg 6452 F/1989 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer behördlichen Schätzung der Besteuerungsgrundlagen handelt es sich nicht um eine Ermessensmaßnahme, sondern um einen Akt der Tatsachenfeststellung, wobei es das Ziel der Schätzung ist, mit ihrer Hilfe der Wahrheit möglichst nahe z... mehr lesen...
Mit dem an den Beschwerdeführer am 21. Jänner 1993 ergangenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien wurde auf Grund des Ergebnisses einer Getränkesteuerprüfung für den Zeitraum vom 1. Jänner 1990 bis 31. Dezember 1991 eine Getränkesteuer im Betrage von S 147.374,-- (1990 S 61.892,--, 1991 S 85.482,--), für den Zeitraum vom 1. Juni 1991 bis 31. Dezember 1991 eine Gefrorenessteuer im Betrage von S 105,-- und für den Zeitraum vom 1. Jänner 1992 bis 30. September 1992 eine Getränkesteue... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs3 impl;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §166;BAO §184 Abs1;LAO Wr 1962 §127;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs2;LAO Wr 1962 §92 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0008 E 3. November 1986 VwSlg 6163 F/1986; RS 3 Stammrechtssatz Der Abgabepflichtige muß im Schätzungs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Streitjahren Mieterin von Wohnungen in den Häusern W-Straße 174 und A-Gasse 33. Eigentümer des Hauses W-Straße war KN und JL, letzterer Vater des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin Peter L. Eigentümer des Hauses A-Gasse 33 war BR, die Mutter des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin. Anläßlich einer im Jahr 1982 durchgeführten Betriebsprüfung betreffend das Jahr 1980 und einer Umsatzsteuerrevision betreffend den Zeitraum 1 - 8/1981 stellte der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;BAO §289 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 7 Stammrechtssatz Wenn die belangte Behörde die im erstinstanzlichen Bescheid angeführte Schätzungsmethode verwirft und eine neue... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;BAO §184 Abs1;BAO §284;BAO §287 Abs4;BAO §289 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0089
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Abgabepflichtige in mehrfachen Besprechungen vor der Berufungsbehörde immer wieder den Standpunkt vertreten hat, daß die Einnahmen lück... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0089 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 92/13/0011 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich, steht die Wahl der anzunehmenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei. Es... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 90/13/0075 3 Stammrechtssatz Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt (Hinweis E 16.9.1992, 90/13/0299; E 24.2.1993, 91/13/0198). Gle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das Verfahren zur Feststellung von Einkünften für die Jahre 1991 und 1992 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen und es wurden in dem damit verbundenen neuen Sachbescheid Einkünfte für diese Jahre festgestellt. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde macht Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend. Der Beschwerdeführer erachtet sich "in seinem Rech... mehr lesen...
Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin bezieht als Pensionistin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und deklarierte darüber hinaus Einkünfte auch durch Einnahmen aus der Vermietung eines Mietwohngrundstückes in Höhe von ca. S 30.000,-- jährlich. Als Ergebnis einer die Streitjahre erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam hervor, daß die Beschwerdeführerin außer den in i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zu der von der Behörde auf Grund der Meldedaten vorgenommenen Einnahmenhochrechnung aus entgeltlicher Quartiervergabe als geeigneter Schätzungsmethode zur Einnahmenermittlung (hier Vergabe von Massenquartieren). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995130... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Ge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH erweist sich ein teurer PKW nicht nur als gegenüber billigeren Fahrzeugen sicherer, sondern im Regelfall als auch zur Repräsentation geeignet; im Hinblick auf das Abzugsverbot im § 20 EStG 19... mehr lesen...
Mit dem an die Beschwerdeführerin (Inhaberin eines Gastgewerbebetriebes) ergangenen Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurde auf Grund des Ergebnisses einer durchgeführten Getränkesteuerprüfung für den Zeitraum vom 15. Juli 1988 bis 31. Dezember 1991 eine Getränkesteuer im Betrag von S 230.152,-- festgesetzt. Gleichzeitig wurde gemäß §§ 164 und 166 WAO wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Getränkesteuer ein Säumniszuschlag von S 1.439,-- auferlegt. Die... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;BAO §276;LAO Wr 1962 §145 Abs1;LAO Wr 1962 §145 Abs3;LAO Wr 1962 §211;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994170123.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat drei ihrer Arbeitnehmer einen firmeneigenen Pkw für Fahrten zwischen deren Wohnsitz und der Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Mit einem Massenbeförderungsmittel wäre den Arbeitnehmern die pünktliche Erreichung der Arbeitsstätte nicht möglich gewesen. Die Verwendung des Fahrzeuges durch die Arbeitnehmer erfolgte in der Weise, daß einer stets als Lenker auftrat und den einen oder den anderen oder beide Kollegen mit dem Firmenauto auf der Fahrt mitnahm. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde im Jahr 1980 gegründet. Für die Jahre 1982 bis 1984 fand bei ihr eine Betriebsprüfung statt, in deren Rahmen der Prüfer unter anderem folgende Feststellungen traf: 1. Die von der Beschwerdeführerin als steuerfreie Ausfuhrlieferungen (§ 7 UStG 1972) deklarierten Umsätze der Jahre 1983 und 1984 seien in Wahrheit gar nicht steuerbar, weil die betreffenden Waren in der Bundesrepublik Deutschland erworben und direkt von dort an die im Iran ansässigen F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ua im Streitzeitraum eine Tabaktrafik und war daneben als Betriebsberater tätig. Für das Jahr 1986 reichte der Beschwerdeführer eine Umatzsteuererklärung ein, in welcher er Umsätze in Höhe von rund S 2,272.000,-- und Vorsteuern in Höhe von rund S 456.000,-- (Gutschrift rd S 57.000,--) erklärte. Anläßlich einer Umsatzsteuer-Nachschau im Dezember 1987 hinsichtlich des Jahres 1986 und den Zeitraum 1 bis 7/87 (für welchen der Beschwerdeführer teilweise Voranme... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ist Masseverwalter über das Vermögen eines ehemaligen Viehhändlers. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1972 bis 1980, in denen der Gemeinschuldner seinen Viehhandel noch betrieben hatte, stellte der Prüfer diverse Buchführungsmängel fest, die dazu führten, daß die Betriebsergebnisse im Schätzungsweg erhöht wurden. Außerdem wurden Zinsen aus bisher nicht erklärten Spareinlagen unter Hinzurechnung eines Sicherheitszuschlages als Einkünfte aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Augenheilkunde. Im Zuge der Steuerveranlagungen für die Jahre 1985 und 1986 nahm das Finanzamt die Überprüfung verschiedener im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 geltend gemachter Betriebsausgaben vor. U.a. handelte es sich dabei 1985 um "Flugkosten: Neu-Delhi zum Champ der indischen Regierung: 23. - 26.12.1985" in Höhe von S 13.000,-- mit "Diäten für 4T/3N Indien" von S 3.102,--, 1985 und 1986 um die mit 20 % angesetzten "Priv... mehr lesen...