Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO OÖ 1984 §144 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0163 1 Stammrechtssatz Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie sich nicht anhand der Unterlagen des Abgabepflichtigen aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen sowie der Abgabenerkärungen zuverlässig e... mehr lesen...
Nach dem Bericht über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen vom 7. Oktober 1994 erzielte die Beschwerdeführerin in den Jahren 1988 bis 1993 gewerbliche Einkünfte aus der Führung eines Bordellbetriebes. Wegen fehlender Aufzeichnungen seien die Steuerbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Die von der Beschwerdeführerin gegen die auf Grundlage der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen ergangenen Abgabenbescheide eingebrachte Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150205.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde für die Jahre 1985 bis 1990 eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführt. Dabei wurde die Feststellung getroffen, er habe im Prüfungszeitraum vier Wohnsitze unterhalten, und zwar in Österreich (Lochau und Lech), in Deutschland (Scheidegg) und in der Schweiz (Au). Das Finanzamt gelangte zur Auffassung, der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Beschwerdeführers befinde sich in Österreich, woraus sich entsprechende Konsequenzen hinsichtlich der Besteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0260 2
(nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur
Begründung: . Die
Begründung: hat ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 8... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Erben nach dem am 23. März 1986 verstorbenen Rechtsanwalt Dr. M; nach Einantwortung wurde ihnen von der Abgabenbehörde gemäß § 19 Abs. 1 BAO Einkommensteuer des Erblassers betreffend die Jahre 1983 bis 1986 vorgeschrieben. Die Steuervorschreibung ging auf eine nach dem Tod des Erblassers durchgeführte Betriebsprüfung zurück, die 1. zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1983 bis 1985 führte und 2. zur Folge hatte, daß für E... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft, die ein Kreditinstitut betreibt, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 durchgeführt. Dabei stellte die Prüferin fest, daß in den Bilanzen zum 31. Dezember 1987 bis 1989 unter dem Titel "Ausleihungen - Risken (neue Gestion)" Rückstellungen in folgender Höhe gebildet worden waren: 31.12.1987 S 2,242.757,53 31.12.1988 S 5,282.269,32 31.12.1989 S 5,434.474,05 Nach den Festste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Anwendbarkeit des § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zusätzlich zur Voraussetzung habe, daß für die jeweiligen außerordentlichen Einkünfte eine "gesonderte Reinertragsermittlung" durchgeführt wird. Vielmehr ist in Fällen, in denen tatsäch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;KStG 1988 §14 Abs3;
Rechtssatz: Es ist denkbar, daß eine Einzelwertberichtigung von verschiedenen Forderungen bei tatsächlich gleichartigem Sachverhalt im Wege einer Schätzung in gleichem Ausmaß vorgenommen wird. Eine in den Materialien (Hinweis 622 Blg Nr 17te GP) angesprochene "pauschale Form der Einze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht - neben einer Pension der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Vizebürgermeisterin einer Gemeinde. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 wandte sich die Beschwerdeführerin u.a. dagegen, daß das Finanzamt Telefonkosten hinsichtlich ihres privaten Telefonanschlusses nicht in der beantragten Höhe als Werbungskosten anerkannt habe. Das Finanzamt erließ eine Berufungsvorentscheidu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche ist die AbgBeh gehalten, den beruflich veranlaßten Anteil an den gesamten Telefonkosten des privaten Anschlusses des AbgPfl zu schätzen (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229)... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht als Hausbesorgerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, daneben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und übt darüber hinaus auch ihren erlernten Beruf als Friseurmeisterin in ihrer Wohnung aus, in welcher ein Raum für diese Tätigkeit entsprechend adaptiert ist. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Tätigkeit der Beschwerdeführerin stellte sich heraus, daß diese für die Streitjahre 1988 bis 1992 keine Aufzeichnungen und Belege über ihr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/22 95/13/0016 3 Stammrechtssatz Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für seinen Friseurbetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer den Zeitraum 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe die täglich geführten Erlöslisten nicht aufbewahrt, Inventuren nicht erstellt und das Kassabuch nicht ordnungsgemäß geführt, weil Entnahmen und Einlagen erst am Monatsende (und ohne Beleg sowie in der Regel mit Bleistift) eingetragen worden seien und (fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur
Begründung: . Die
Begründung: hat ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160, VwSlg 6867 F/1994). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12 Stammrechtssatz Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 90/13/0075 3 Stammrechtssatz Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 1989 als Inhaberin einer Gastgewerbekonzession ein "Alpenhotel" und war gemäß § 125 Abs 1 BAO verpflichtet, den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit gemäß § 4 Abs 1 EStG zu ermitteln. Da die Beschwerdeführerin für 1986 keine Abgabenerklärungen einreichte, schätzte das Finanzamt ua die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer gemäß § 184 BAO. Ausgehend vom erklärten Gesamtumsatz des Jahres 1985 (rund S 3,800.000,--) setzte das Finanzamt unt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Stehen dem Steuerpflichtigen an Organe der Finanzverwaltung vorzulegende Geschäftsunterlagen gar nicht zur Verfügung und ist diese Tatsache bei Bescheiderlassung des Finanzamtes noch nicht bekannt, liegt eine nach § 184 BAO relevante (negative) Tatsache vor. Es ist nicht rechtswidrig, diesen Umstand als neu hervorg... mehr lesen...
In den Jahren 1992 und 1993 wurde beim Beschwerdeführer eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1982 bis 1990 vorgenommen. Im Zuge dieser Prüfungshandlungen wurde festgestellt, daß gegen den Beschwerdeführer von der Bundespolizeidirektion Wien (Wirtschaftspolizei) bereits im Jahre 1983 Ermittlungen wegen des Verdachts, der Beschwerdeführer habe im Zusammenhang mit Autoverkäufen Betrugshandlungen ausgeführt, vorgenommen worden waren. In einem in den Akten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §184 Abs1;UStG 1994 §12;
Rechtssatz: Im Falle einer Schätzung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, daß dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 12, Rz 49). In solchen Fällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht in de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Derjenige, der zur Schätzung Anlaß gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muß die mit jeder Schätzung verbundene Ungewißheit hinnehmen (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, 353). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130191.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Einer Schätzung auf Grund eines inneren Betriebsvergleiches wird im allgemeinen auf Grund der größeren Genauigkeit der Vorzug zu geben sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995130191.X04 Im RIS seit 05.07.2001 mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §289 Abs2;LAO Stmk 1963 §149 Abs1;LAO Stmk 1963 §213 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/17/0106 3 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht zwar nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen fr... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Tankstelle und ermittelte in den Streitjahren seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1984 bis 1986 stellte der Prüfer u.a. fest, daß für diesen Zeitraum sowohl eine auf handschriftlichen Monatsabrechnungen beruhende Buchhaltung vorhanden war, als auch eine solche, die mit Hilfe einer EDV-Anlage erstellt worden war. Dabei wichen die in der EDV-Anlage erfaßten Erlösdaten von den diesb... mehr lesen...
Das Finanzamt erließ gegenüber dem Beschwerdeführer, der seinen Beruf als Hotelkaufmann und Betriebsberater bezeichnet, einen mit 19. Oktober 1983 datierten, gemäß § 200 BAO vorläufigen Einkommen- und Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1982. Mit Datum 13. Februar 1987 ergingen endgültige Bescheide betreffend Einkommensteuer und Gewerbesteuer 1982. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß Zinsen im Ausmaß von S 207.286,23 nicht als betrieblich veranlaßt angesehen und daher nicht als Bet... mehr lesen...