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L34004 Abgabenordnung OberösterreichNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0163 1Stammrechtssatz
Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie sich nicht anhand der Unterlagen des Abgabepflichtigen aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen sowie der Abgabenerkärungen zuverlässig ermitteln oder berechnen lassen, möglichst zutreffend festzustellen, und zwar so, daß das Ergebnis die größere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat, um auf diese Weise den tatsächlichen abgabenrechtsbedeutsamen Verhältnissen und wirtschaftlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1914).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160222.X07Im RIS seit
23.11.2001