RS Vwgh 1998/11/26 95/16/0222

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
LAO OÖ 1984 §144 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0163 1

Stammrechtssatz

Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie sich nicht anhand der Unterlagen des Abgabepflichtigen aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen sowie der Abgabenerkärungen zuverlässig ermitteln oder berechnen lassen, möglichst zutreffend festzustellen, und zwar so, daß das Ergebnis die größere Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich hat, um auf diese Weise den tatsächlichen abgabenrechtsbedeutsamen Verhältnissen und wirtschaftlichen Gegebenheiten möglichst nahe zu kommen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1914).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160222.X07

Im RIS seit

23.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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