RS Vwgh 1998/5/26 93/14/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Stehen dem Steuerpflichtigen an Organe der Finanzverwaltung vorzulegende Geschäftsunterlagen gar nicht zur Verfügung und ist diese Tatsache bei Bescheiderlassung des Finanzamtes noch nicht bekannt, liegt eine nach § 184 BAO relevante (negative) Tatsache vor. Es ist nicht rechtswidrig, diesen Umstand als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs 4 BAO zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140233.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten