Die beschwerdeführende Gesellschaft betrieb im Streitjahr ein Bauunternehmen sowie einen Gastgewerbebetrieb. Im Herbst 1991 wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 Abs. 1 BAO (Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung) betreffend den Zeitraum Februar 1990 bis August 1991 durchgeführt. Der Prüfer stellte dabei u.a. fest, dass zunächst nur Erlöskonten vorgelegt worden seien, welche Bauerlöse für den Zeitraum Februar bis Dezember 1990 in der Höhe von 136.077,76 S ausgewiesen hä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §151 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/13/0169
Rechtssatz: Kam die Behörde zu einem Sicherheitszuschlag von 100 % zu den am Ende der Aufzeichnungsprüfung nachgewiesenen Umsätzen, so kann dies angesichts des Umstandes, dass im Zeitpunkt der Prüfung nur ... mehr lesen...
Am 22. Oktober 1993 wurden beim Hauptzollamt Innsbruck unter der Anmeldungsnummer 800/000/810997/02/3 1817 Stück Skibekleidung und 500 Stück Kunststofftaschen des ausländischen Versenders As. Corporation, Kobe, Japan, für die A GmbH zum freien Verkehr abgefertigt. Bei den Waren handelte es sich um eine unentgeltliche Sendung. Mit Bescheid vom 10. November 1993 wurden die Eingangsabgaben vorläufig festgesetzt. In einem Schreiben des Hauptzollamtes Innsbruck vom 31. März 1994 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/03 Taragesetz Wertzollgesetz
Norm: BAO §184 Abs1;WertZG 1980 §4 Abs3;WertZG 1980 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der in § 4 Abs 3 WertZG behandelte Sachverhalt lässt keinen Bezug zur Frage erkennen, welche Umstände bei der nach § 184 Abs 1 BAO durchzuführenden Schätzung zu berücksichtigen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine tschechische Staatsbürgerin mit je einem Wohnsitz in Tschechien und Österreich, erklärte aus der von ihr in Österreich betriebenen Partnervermittlung in den Jahren 1991 bis 1993 Umsätze von rund 26.000 S, 62.000 S und 2.000 S sowie Verluste von rund 77.000 S, 363.000 S und 391.000 S. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1991 bis 1993 sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum Jänner 1994 bis April 1995 stellte der ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat bis März 1988 auf der Liegenschaft EZ 1037, Gp. 447/2, der KG X ein Hotel in der Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Die Beschwerdeführerin hat bis März 1988 auf der Liegenschaft EZ 1037, Gp. 447/2, der KG römisch zehn ein Hotel in der Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1972 ermittelt. Mit Kaufvertrag vom 7. März 1988 ver... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1988. Dem Beschwerdevorbringen zufolge haben die Eltern des Ehemanns der Beschwerdeführerin diesem den Buschenschankbetrieb und der Beschwerdeführerin das Heurigenbuffet verpachtet. Die Beschwerdeführerin betreibt ein Heurigenbuffet am selben Standort, an welchem ihr Ehemann einen Buschenschankbetrieb führt. Sie ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine tschechische Staatsbürgerin mit je einem Wohnsitz in Tschechien und Österreich, erklärte aus der von ihr in Österreich betriebenen Partnervermittlung in den Streitjahren Umsätze von rund 26.000 S, 62.000 S und 2.000 S sowie Verluste von rund 77.000 S, 363.000 S und 391.000 S. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin vermittle in Österreich nicht nur Partner, sondern auch Aupairmädchen, Haushaltshilfen so... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0009 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen. European Case La... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0009 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Derjenige, der zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Eine Aussage, dass die von der Bewertungswissenschaft in Deutschland entwickelten Grundsätze und Wertermittlungsmethoden von den Abgabenbehörden nicht in ihre Überlegungen miteinbezogen werden dürften, kann dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1994, 91/14/009... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §232;
Rechtssatz: § 232 BAO stellt lediglich auf die Verwirklichung des steuerrechtlich relevanten Tatbestandes ab. Schon bevor die Abgabenschuld dem Ausmaß nach exakt feststeht, kann ein Sicherstellungsauftrag erlassen werden. Hiebei ist es irrelevant, ob die voraussichtliche Abgabenschuld im Schätzungsweg ermittelt wird. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §24;
Rechtssatz: Auf die Vollständigkeit der amtlichen Kaufpreissammlung kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass daraus ein (repräsentativer) Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgeht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §24 Abs1 litd;
Rechtssatz: Dient ein Wirtschaftsgut gleichzeitig dem Betrieb der Abgabepflichtigen wie auch dem Betrieb ihres Ehemannes, so trifft es nicht zu, dass der Abgabepflichtigen allein die positiven und negativen Befugnisse des Eigentumsrechts zukommen, die für die Annahme von wirtschaftlichem Eigentum erforderlich sind. Diese B... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um jenen ehemaligen Universitätsassistenten, über dessen Beschwerden der Verwaltungsgerichtshof u.a. schon mit seinen Erkenntnissen vom 31. März 1992, 90/15/0124, vom 27. April 1994, 94/13/0078, vom 3. Juli 1996, 95/13/0175, und vom 9. Juli 1997, 94/13/0116, 0117, und 95/13/0025, zu entscheiden hatte. Mit Erkenntnis vom heutigen Tage, 99/13/0062, hat der Verwaltungsgerichtshof die vom nämlichen Beschwerdeführer erhobene Beschwerde gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Dies ändert aber nichts daran, dass die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein müssen und dass das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, mit der Lebenserfahrung im Einklang stehen un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Ob ein behördlicher Schätzungsprozess der Abgabenbemessungsgrundlagen den an ihn zu stellenden Schlüssigkeitsanforderungen genügt, ist stets eine Frage des Einzelfalles, sodass wegen der Vielfalt der Lebenssachverhalte aus der Billigung des Schätzungsprozesses durch den Verwaltungsgerichtshof bei einer bestimmten Fallkonstellati... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schätzung nach dem Lebensaufwand hat die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1997130149.X03 Im RIS seit 03.07.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Daneben erklärte sie für 1988 und 1989 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Wohnung in Wien XIII. Auf Grund einer Prüfung der Aufzeichnungen (§ 99 Abs. 2 FinStrG i.V.m. § 151 Abs. 1 BAO) für den Zeitraum 1987 bis 1990 gelangte der Prüfer zu folgenden Feststellungen: "Tz. 12 nicht erklärte Umsätze bzw. Einnahmen: Tz. 12.1 Einkünfte aus selbstständig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/14/0173 E 20. Dezember 1994 RS 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages ist eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, daß sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. European ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Höhe des Sicherheitszuschlages hat sich an Anhaltspunkten für eine gebotene Schätzung zu orientieren, welche aus dem zu beurteilenden Sachverhalt zu gewinnen sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X05 Im RIS seit 05.04.2002 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übte in den Streitjahren die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO aus. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1983 bis 1986 stellte der Prüfer zunächst fest, Mag. St habe am 6. Oktober 1983 von Dr. Kl und dessen Ehefrau sämtliche Geschäftsanteile der Beschwerdeführerin käuflich erworben. Gleichzeitig mit dem Erwerb der Geschäftsanteile sei Dr. Kl als alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ausgeschieden.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1972 §4 Abs4;KStG 1966 §16 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/13/0175 E 27. Juli 1994 RS 4
(hier § 16 Z 2 KStG 1966 anzuwenden) Stammrechtssatz Ein teurer PKW erweist sich nach stRsp des VwGH nicht nur als das gegenüber billigeren Fahrzeugen sicherere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Primararzt im Krankenhaus W. Als solcher bezog er einerseits aus seinem Dienstverhältnis zum Krankenhaus Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und andererseits Einkünfte aus selbstständiger Arbeit für die Behandlung von Pfleglingen der Sonderklasse. Für die täglich zurückgelegte Strecke von seiner Wohnung in L. zum Krankenhaus in W. und zurück im Ausmaß von 82 km (250 Tage im Jahr) sowie für beruflich veranlasste Reisen verwendete der Beschwerdeführer im J... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0092 E 27. November 2001
Rechtssatz: Eine Schätzung der Fahrtkosten mit dem amtlichen Kilometergeld ist mangels exakten Kostennachweises durch den Abgabepflichtigen nicht rechtswidrig (Hinweis E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Taxiunternehmer. Im Jahre 1995 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1990 bis 1992 vorgenommen. Im Prüfungsbericht vom 10. April 1995 wurde insbesondere ausgeführt, in der dem Prüfer vorgelegten Belegsammlung befinde sich kein einziger Tankbeleg. In der Losungszusammenstellung vom Jänner 1992 würden 16 "Losungswiederholungen" aufscheinen. Es sei nicht wahrscheinlich, dass ein Taxiunternehmer an jedem Tag Bruttoerlöse in Gros... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Gebrauch des Wortes "soweit" im § 184 Abs 1 BAO reicht die Berechtigung zur Schätzung nur soweit, als die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen nicht anders erfolgen kann. Dabei ist davon auszugehen, dass der Vorgang der Schätzung vielfachen Gefahren der Fehlerhaftigkeit ausgesetzt ist. Um diesen Gefahren zu be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Dass Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen über den Treibstoffaufwand formelle und materielle Mängel aufweisen, berechtigt die Behörde für sich allein (nur) zur Schätzung des Treibstoffaufwandes, nicht aber zu einer Globalschätzung des Betriebsergebnisses. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die im Schätzungsweg nach § 184 BAO erfolgte Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1992 und 1993 strittig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte die Prüferin im Rechnungswesen der beschwerdeführenden GmbH, die ein China-Restaurant betreibt, Buchführungsmängel fest. So seien laut Tz 17 des Prüfungsberichtes vom 29. September 1995 die Inventuren nur wertmäßig, jedoch nicht mengenmäßig erfasst, der Eigenverbrauch nicht aufgezeichnet und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im Allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt werden, müssen die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge schlüssig und folgerichtig sein, und muss das Ergebnis, das in der Fest... mehr lesen...