Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0182 E 2. März 1993 RS 16 Stammrechtssatz
Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabe... mehr lesen...
1. Mit Bescheiden vom 25. September 1996 setzte das Finanzamt vom Beschwerdeführer zu entrichtende Umsatzsteuer für 1991 und 1992 (S 5,6 Millionen und S 46,8 Millionen), Einkommensteuer für 1991 bis 1993 (S 37.333,--, S 4,761.000,-- und S 8,354.050,--) sowie Gewerbesteuer für 1991 bis 1993 (S 0,--, S 1,345.673,-- und S 2,296.644,--) fest. 2.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen diese Bescheide hinsichtlich der ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. April 2004 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der V. GmbH der Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 und § 49 Abs.1 lit. a FinStrG schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in Höhe von EUR 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen) verurteilt. Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 16. April 2004 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der römisch fün... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0182 E 2. März 1993 RS 16 Stammrechtssatz Zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung ist gemäß § 184 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde berufen; grundsätzlich bedarf es hiezu nicht der Beiziehung eines Sachverständigen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Im Unternehmen der beschwerdeführenden GmbH, die einen Espressobetrieb führte, fand eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Unter Tz. 14a des Berichtes der Betriebsprüferin vom 14. Mai 2001 ("Mängel der Buchhaltung") wird unter "1) nicht gedeckte Lebenshaltungskosten" ausgeführt, der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und dessen Ehefrau seien an der beschwerdeführenden GmbH zu jeweils 50 % beteiligt. In den Jahren 1995 bis 1999 hätten die Lebenshaltungskosten des Geschäftsführers... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 8. Jänner 2002 wurde gemäß § 10 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 (im Folgenden: Mit Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft vom 8. Jänner 2002 wurde gemäß Paragraph 10, des Altlastensanierungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1989, (im Folgenden: ALSAG), festgestellt, dass die auf näher genannten Grundstücken der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §8 idF 1996/201;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Die Behörde war verpflichtet, auf die für die Schätzung relevanten Behauptungen der Partei einzugehen und sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Beweiswert der von der Partei gemachten Angaben im Zusammenhang mit den von ihr vorgelegten - den gesetzlichen Aufz... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "Kfz-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "Kfz-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988. Mit Bescheid vom 23. Februar 1996 wies die (damalige) Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Berufung des Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum 1994 bis 1996 ein Einzelunternehmen mit Spiel- und Geldautomaten und ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum 1994 bis 1996 ein Einzelunternehmen mit Spiel- und Geldautomaten und ermittelte seinen Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988. Im Gefolge einer beim Beschwerdeführer von November 1998 bis April 1999 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung über ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/15/0137 E 28. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt werden. Die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge müssen schlüssig und folgerichtig sein und das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bestehend... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OEG betreibt eine Pizzeria samt Pizzabotendienst sowie einen Verkaufsstand. Aus Anlass einer Betriebsprüfung für die Jahre 1997 bis 2000 wurde in einer Anlage zum Betriebsprüfungsbericht vom 9. April 2002 betreffend "Losungsermittlung/Losungsaufzeichnungen" ausgeführt, dass weder für das Restaurant noch für den Verkaufsstand Grundaufzeichnungen über die Ermittlung der täglichen Losungen vorhanden seien. Die Tageslosung sei täglich mittels Inventur "ermitt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0111 E 27. August 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine gewisse Ungenauigkeit ist jeder Schätzung immanent. Wer zur Schätzung Anlass gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (Hinweis E 19.3.2002, 98/14/0026... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte in den Streitjahren eine Nachtbar, wobei in Zimmern über der Nachtbar die in der Nachtbar beschäftigten Tänzerinnen die Prostitution ausübten. Anlässlich einer Betriebsprüfung über die Jahre 1991 bis 1995 wurde in Tz. 22 des Betriebsprüfungsberichts festgehalten, dass für die Jahre 1991 und 1992 nur Kassa- und Bankbelege, jedoch keine Buchhaltung, und für den gesamten Prüfungszeitraum keine Grundaufzeichnungen vorgelegt worden seien, und dass ungekl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/14/0041 E 22. Februar 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0047 E 20. Dezember 2000 RS 2 Stammrechtssatz Die Unterlassung der vollständigen Erfassung der Einnahmen verpflichtet als materieller Mangel der Bücher die Abgabenbehörde unzweifelhaft, die Besteuer... mehr lesen...
Den Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden GmbH bildete das Veranstalten von Peepshows und von Videovorführungen. Nach dem Bericht vom 20. Jänner 1998 über eine für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführte Buch- und Betriebsprüfung sei infolge formeller und materieller Mängel die Buchführung nicht "ordnungsgemäß im Sinne von § 131 BAO" gewesen. In den Räumlichkeiten der Beschwerdeführerin sei zu Beginn des Betriebes der Peepshows bzw. der Vorführung von Videokassetten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer führte im Streitzeitraum ein Taxiunternehmen. Der Prüfer einer für die Jahre 1994 bis 1996 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf unter Tz. 15 des Prüfungsberichtes vom 30. April 1999 "Feststellungen zu den Aufzeichnungen". Mängel der Aufzeichnungen lägen deshalb vor, weil u. a. die Grundaufzeichnungen der Lenker nicht aufbewahrt worden seien. Auch seien Unregelmäßigkeiten bei den Tachometerständen (Tacho rückläufig bzw. hohe Kilometerleistungen) f... mehr lesen...
Nach den Ausführungen in dem zur hg. Zl. 2006/13/0100 angefochtenen Bescheid (in der Folge: erstangefochtener Bescheid) fand beim Erstbeschwerdeführer eine u.a. die Jahre 1992 bis 1995 umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. Nach den Feststellungen dieser Buch- und Betriebsprüfung hätten beim Erstbeschwerdeführer wegen des Verdachtes strafrechtlich zu ahndender Vergehen auf gerichtliche Anordnung im November 1994 und im März 1995 sowohl in dessen Wohnung als auch in Geschäftsrä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bei seinem Wohnsitzfinanzamt als Veranlagungsreferent und als Betriebsprüfer tätig und wechselte nach einer Zeit seiner Verwendung in der Rechtsmittelabteilung der belangten Behörde in ein (nicht mit der Abgabenverwaltung befasstes) Bundesministerium, bei welchem er in den Streitjahren als Beamter tätig blieb. Mit Schreiben vom 14. Oktober 1991 teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, dass ihn ein Steuerberater gebeten habe, die Kanzleiorgani... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Wie sich aus der Verwendung des Ausdrucks "soweit" in der Bestimmung des § 184 Abs. 1 BAO ableiten lässt, beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Schätzung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (Hinweis E vom 17. Oktober 2001, 98/13/0233, mwN, ebenso die Nachweise bei Ritz, BAO 3. Auflage, § 184 Tz 6). Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Indem die Behörde ihre Schätzungsbefugnis schon damit begründen zu können glaubte, dass die Beurteilung der Eigenschaft der vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Aufwendungen als Betriebsausgaben (und die Eignung daraus bezahlter Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuern) "so schwierig" sei, hat sie die durch § 184 Abs. 1 BAO gestalt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/13/0101 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0043 E 21. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenau... mehr lesen...
A. 1. Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) übte in den Streitjahren unter anderem das Baumeistergewerbe und das Gewerbe der Vermittlung von Arbeitskräften, insbesondere auf dem Bausektor, aus. 2. Betriebsprüfungen führten zum Ergebnis, dass Rechnungen namentlich angeführter Baugesellschaften, die als Subunternehmer Leistungen für die Beschwerdeführerin erbracht haben sollen, mangels Identität der Rechnungsaussteller mit den tatsächlichen Leistungser... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ob eine Rechnung (ein sonstiger Abrechnungsbeleg) zum Vorsteuerabzug berechtigt, bedarf auf den jeweiligen Beleg bezogener Feststellungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmer mit einer "größeren Zahl" von Honorarempfängern abrechnet. Überlegungen der Verfa... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, der Beschwerdeführer beziehe als Werbeberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da er seit dem Jahr 1990 keine Steuererklärungen abgegeben habe, seien die Besteuerungsgrundlagen für die Streitjahre gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermittelt worden. Gegen die Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1991 bis 1993 habe der Beschwerdeführer Berufungen eingebracht und drei Kuverts mit Belegen über die von ihm getätigten Ausgab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0043 E 21. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehm... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine Kommanditgesellschaft, die eine Apotheke betreibt. Die zweitbeschwerdeführende Partei ist die Komplementärgesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft. Sie hatte mit Abtretungsübereinkommen vom 30. Jänner 1992 zum Stichtag 31. Dezember 1991 den Anteil einer Kommanditistin im Ausmaß von 16 % um einen Kaufpreis von S 2 Mio. übernommen. Mit dem 1. Jänner 1996 hatte die zweitbeschwerdeführende Partei gemeinsam mit anderen Personen einen weiteren... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Karosseriewerkstätte. 20 % der Gesellschaftsanteile hält der Geschäftsführer Anton B., dessen Namen die beschwerdeführende Gesellschaft trägt, 80 % der Gesellschaftsanteile werden treuhändig von einem Mitglied der die Beschwerde vertretenden Rechtsanwaltspartnerschaft gehalten. Im Zuge einer die Jahre 1995 bis 1997 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung beurteilte der Prüfer die Buchführung des Unternehmens als nicht ordnungsgemäß, wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0123 E 5. Juli 2004 RS 2 Stammrechtssatz Der Wert einer Konzession ist im Schätzungswege zu ermitteln und unterliegt damit der einer jeden Schätzung immanenten Bandbreite. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0262 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0043 E 21. Oktober 2004 RS 1 Stammrechtssatz Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenaui... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "Kfz-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Unternehmen mit dem Gegenstand "Kfz-Service" und ermittelte hiefür den Gewinn nach Paragraph 4, Absatz eins, EStG 1988. Mit Bescheid vom 23. Februar 1996 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen die im Gefolge einer bei ihm durchgeführten Betr... mehr lesen...