Der Beschwerdeführer ist Baustoffhändler und verrichtet im Rahmen seines Unternehmens auch Fassadenputz- und Wärmeschutzarbeiten. Infolge von Anzeigen über "Schwarzverkäufe bzw. -arbeiten" und von Streitigkeiten des Beschwerdeführers mit seinen Arbeitnehmern über angeblich vorenthaltenen Lohn wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Nach Abschluß der Prüfung wurden die gegenständlichen Abgabenverfahren wiederaufgenommen und es erließ das Finanzamt geänderte Bescheide über Um... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Der Sicherheitszuschlag hat den Zweck, weitere unentdeckte, im vorliegenden Fall jedoch zu vermutende Falschangaben über Erlöse zu berichtigen (Hinweis EB E 8.6.1971, 1924/70) . European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996150050.X03 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/03/13 90/13/0232 1 Stammrechtssatz Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 93/14/0173 1 Stammrechtssatz Eine Schätzung mit Hilfe eines Sicherheitszuschlages ist eine Methode, die der korrigierenden Ergänzung der Besteuerungsgrundlagen, von denen anzunehmen ist, daß sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. European... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. September 1993 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin für eine für den Zeitraum 1. April 1991 bis 31. März 1992 (dieser Zeitraum entspricht dem für die Körperschaftsteuer maßgeblichen Wirtschaftsjahr 1991/92) festgestellte "Fehlmenge" von 26.109 l Schaumwein Schaumweinsteuer von insgesamt S 704.940,-- vor. Das Finanzamt ermittelte dabei die "Fehlmenge" unter Zugrundelegung der Angaben der Beschwerdeführerin über den auf Grund der Inventur für den 1. April 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0211 1 Stammrechtssatz Entsprechend der amtswegigen Ermittlungspflicht iSd § 115 Abs 1 BAO ist es primär Aufgabe der Behörde, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und ... mehr lesen...
Die monatlichen Steueranmeldungen gemäß § 8 des Oö Gemeinde-Getränkesteuergesetzes (LGBl. Nr. 15/1950, hier unter Bedachtnahme auf die Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes in der zuletzt durch LGBl. Nr. 22/1988 geänderten Fassung; im folgenden: GetrStG), die von einem Betrieb mit der Etablissementbezeichnung "Hotel Sperl" bei der Abgabenbehörde (Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde) eingereicht wurden, bildeten den Gegenstand einer Abgabenprüfung. Der Prüfbericht vom 24. Juni 1992 ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;LAO OÖ 1984 §144 Abs1;LAO OÖ 1984 §144 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/15 95/15/0144 1 Stammrechtssatz Schätzungen ist eine gewisse Ungenauigkeit immanent (Hinweis E 8.9.1992, 89/14/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;LAO OÖ 1984 §144 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/31 92/13/0163 1 Stammrechtssatz Ziel der Schätzung ist es, die Besteuerungsgrundlagen, soweit sie sich nicht anhand der Unterlagen des Abgabepflichtigen aufgrund seiner Bücher und Aufzeichnungen sowie der Abgabenerkärungen zuverlässig e... mehr lesen...
Nach dem Bericht über die finanzstrafrechtlichen Ermittlungen vom 7. Oktober 1994 erzielte die Beschwerdeführerin in den Jahren 1988 bis 1993 gewerbliche Einkünfte aus der Führung eines Bordellbetriebes. Wegen fehlender Aufzeichnungen seien die Steuerbemessungsgrundlagen im Schätzungswege zu ermitteln. Die von der Beschwerdeführerin gegen die auf Grundlage der finanzstrafrechtlichen Ermittlungen ergangenen Abgabenbescheide eingebrachte Berufung blieb erfolglos. Im angefochtenen B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs3;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997150205.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde für die Jahre 1985 bis 1990 eine Prüfung nach § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführt. Dabei wurde die Feststellung getroffen, er habe im Prüfungszeitraum vier Wohnsitze unterhalten, und zwar in Österreich (Lochau und Lech), in Deutschland (Scheidegg) und in der Schweiz (Au). Das Finanzamt gelangte zur Auffassung, der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Beschwerdeführers befinde sich in Österreich, woraus sich entsprechende Konsequenzen hinsichtlich der Besteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0260 2
(nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur
Begründung: . Die
Begründung: hat ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 8... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Erben nach dem am 23. März 1986 verstorbenen Rechtsanwalt Dr. M; nach Einantwortung wurde ihnen von der Abgabenbehörde gemäß § 19 Abs. 1 BAO Einkommensteuer des Erblassers betreffend die Jahre 1983 bis 1986 vorgeschrieben. Die Steuervorschreibung ging auf eine nach dem Tod des Erblassers durchgeführte Betriebsprüfung zurück, die 1. zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1983 bis 1985 führte und 2. zur Folge hatte, daß für E... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft, die ein Kreditinstitut betreibt, wurde eine abgabenbehördliche Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 durchgeführt. Dabei stellte die Prüferin fest, daß in den Bilanzen zum 31. Dezember 1987 bis 1989 unter dem Titel "Ausleihungen - Risken (neue Gestion)" Rückstellungen in folgender Höhe gebildet worden waren: 31.12.1987 S 2,242.757,53 31.12.1988 S 5,282.269,32 31.12.1989 S 5,434.474,05 Nach den Festste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §184 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Anwendbarkeit des § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zusätzlich zur Voraussetzung habe, daß für die jeweiligen außerordentlichen Einkünfte eine "gesonderte Reinertragsermittlung" durchgeführt wird. Vielmehr ist in Fällen, in denen tatsäch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;KStG 1988 §14 Abs3;
Rechtssatz: Es ist denkbar, daß eine Einzelwertberichtigung von verschiedenen Forderungen bei tatsächlich gleichartigem Sachverhalt im Wege einer Schätzung in gleichem Ausmaß vorgenommen wird. Eine in den Materialien (Hinweis 622 Blg Nr 17te GP) angesprochene "pauschale Form der Einze... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht - neben einer Pension der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Vizebürgermeisterin einer Gemeinde. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1995 wandte sich die Beschwerdeführerin u.a. dagegen, daß das Finanzamt Telefonkosten hinsichtlich ihres privaten Telefonanschlusses nicht in der beantragten Höhe als Werbungskosten anerkannt habe. Das Finanzamt erließ eine Berufungsvorentscheidu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche ist die AbgBeh gehalten, den beruflich veranlaßten Anteil an den gesamten Telefonkosten des privaten Anschlusses des AbgPfl zu schätzen (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229)... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezieht als Hausbesorgerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, daneben Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und übt darüber hinaus auch ihren erlernten Beruf als Friseurmeisterin in ihrer Wohnung aus, in welcher ein Raum für diese Tätigkeit entsprechend adaptiert ist. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Tätigkeit der Beschwerdeführerin stellte sich heraus, daß diese für die Streitjahre 1988 bis 1992 keine Aufzeichnungen und Belege über ihr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/22 95/13/0016 3 Stammrechtssatz Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muß das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn für seinen Friseurbetrieb nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer den Zeitraum 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe die täglich geführten Erlöslisten nicht aufbewahrt, Inventuren nicht erstellt und das Kassabuch nicht ordnungsgemäß geführt, weil Entnahmen und Einlagen erst am Monatsende (und ohne Beleg sowie in der Regel mit Bleistift) eingetragen worden seien und (fü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Die Schätzungsergebnisse unterliegen der Pflicht zur
Begründung: . Die
Begründung: hat ua die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrundegelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse darzulegen (Hinweis E 23.9.1988, 85/17/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160, VwSlg 6867 F/1994). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Nach dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 9. August 1990 stellte der Prüfer in den Jahren 1986 bis 1988 aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen von (zunächst) 1986 S 922.744,--, 1987 S 1,060.700,-- und 1988 S 1,434.519,-- fest. Nach den näheren Ausführungen hiezu in der Tz 9 des Betriebsprüfungsberichtes sei vom Beschwerdeführer versucht worden, diese Differenz aufzuklären. Folgende Beträge seien allerdings von... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/08/14 90/17/0438 2 Stammrechtssatz Ist eine Schätzung grundsätzlich zulässig, so steht nach ständiger Rechtsprechung die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12 Stammrechtssatz Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 90/13/0075 3 Stammrechtssatz Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 1989 als Inhaberin einer Gastgewerbekonzession ein "Alpenhotel" und war gemäß § 125 Abs 1 BAO verpflichtet, den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit gemäß § 4 Abs 1 EStG zu ermitteln. Da die Beschwerdeführerin für 1986 keine Abgabenerklärungen einreichte, schätzte das Finanzamt ua die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer gemäß § 184 BAO. Ausgehend vom erklärten Gesamtumsatz des Jahres 1985 (rund S 3,800.000,--) setzte das Finanzamt unt... mehr lesen...