RS Vwgh 1999/2/18 96/15/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1991/03/13 90/13/0232 1

Stammrechtssatz

Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150050.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten