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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1991/03/13 90/13/0232 1Stammrechtssatz
Es kann auch die griffweise Festsetzung von Sicherheitszuschlägen in Betracht kommen, wenn nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Zuschätzung nicht zu gewinnen sind. Diese Sicherheitszuschläge können sich (beipielsweise) an den Gesamteinnahmen, aber auch an den Einnahmenverkürzungen orientieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150050.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010