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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/13/0283Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/15/0197 E 3. November 1986 RS 12Stammrechtssatz
Die Behörde ist berechtigt, den geschätzen Betrag jener Einkunftsart zuzurechnen, in deren Rahmen er - unter den gegebenen Umständen - am wahrscheinlichsten verdient wurde (Hinweis auf Weinzierl, Die Schätzung in der Rechtsprechung des VwGH, (2), FJ 1980/4, S 62 links unten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130282.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013