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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160, VwSlg 6867 F/1994).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150260.X01Im RIS seit
20.11.2000