RS Vwgh 1998/5/28 96/15/0260

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Veröffentlicht am 28.05.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Schätzung müssen die herangezogenen Grundlagen in einem einwandfreien Verfahren ermittelt werden, wobei die Behörde Parteiengehör zu gewähren und insbesondere auf vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragene, relevante Behauptungen einzugehen hat (Hinweis E 17.2.1994, 93/16/0160, VwSlg 6867 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150260.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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