RS Vwgh 1998/4/22 95/13/0191

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.04.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §184 Abs1;
UStG 1994 §12;

Rechtssatz

Im Falle einer Schätzung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, daß dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 12, Rz 49). In solchen Fällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund und es ist Sache des Abgabepflichtigen, den Nachweis dafür, daß Rechnungen mit Vorsteuerausweis überhaupt ausgestellt worden sind, zu führen (Hinweis Ruppe, UStG 1994, § 12, Rz 50).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130191.X05

Im RIS seit

05.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten